Vorlage - MEI/2013/120-02  

Betreff: Neuherstellung der Straße "Päser Weg" im Gemeindeteil Ahnsen
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:60-66-12-02/4Bezüglich:
MEI/2013/120
Beratungsfolge:
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
27.02.2014 
14. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Anlagen:
Anlage 1  
Anlage 2  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Straße „Päser Weg“, Gemeindeteil Ahnsen, wird in Pflasterbauweise neu hergestellt. Die Fahrbahn erhält eine Breite von 5,0 Metern. Auf der Südseite schließt sich ein gepflasterter 1,50 Meter breiter Gehweg an. Auf der Nordseite entsteht eine Entwässerungsmulde. Es werden bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung vorgenommen. Es werden 7 Lichtpunkte mit LED-Technik geschaffen.

 

  1. Für das Haushaltsjahr 2014 müssen überplanmäßige Mittel in Höhe von 80.000,00 € bereitgestellt werden.

 

  1. Das Ingenieurbüro Andreas Hahn, 30900 Wedemark, wird im Rahmen eines entsprechenden Ingenieurvertrages mit der Maßnahme (Leistungsphasen 3 – 9) beauftragt.

 


Sachverhalt:

 

Die Haushaltsplanung 2014 sieht den Neubau der Straße „Päser Weg“ (Anlage 1) im Gemeindeteil Ahnsen vor. Hintergrund ist, dass die Straße den heutigen Verkehrverhältnissen nicht mehr standhält. Der Wasserverband Gifhorn wird keine Arbeiten am Schmutzwasser-, bzw. Regenwasserkanal sowie der Trinkwasserleitung vornehmen. Auch die LSW wird in dieser Straße keine Arbeiten an ihren Versorgungsleitungen durchführen.

 

Die Baumaßnahme beginnt an der Einmündung „Müdener Straße (L299)“ und endet an der Kreuzung „Pappelweg“. Die Strecke ist ca. 350 m lang. Neu hergestellt werden die Fahrbahn, ein Gehweg und die Seitenräume (Anlage 2). Die Beleuchtung wird optimiert und mit LED-Technik versehen.

 

Bei der Straße „Päser Weg“ liegen 3 Rechtsgebiete vor.

 

 

  1. Erschließungsbeitrag: Dies betrifft die Straßenentwässerung und den Gehweg  
    (Erstmalige Herstellung: Gemeindeanteil 90 % / Anliegeranteil 10 %).

 

  1. Straßenbaubeitrag: Es handelt sich hier um eine öffentliche Einrichtung mit starkem innerörtlichem Verkehr. Betroffen sind die Fahrbahn einschl. Einengungen (Gemeindeanteil 60 % / Anliegeranteil 40 %) und die Beleuchtung (Gemeindeanteil 50 % / Anliegeranteil 50 %).

 

  1. Straßenrecht: Hierunter fallen die Grundstückszufahrten. Die hier entstehenden Ausbaukosten stellen jedoch keinen beitragsfähigen Erschließungsaufwand dar, sondern gelten als erstattungsfähige Aufzahlung im Sinne des § 16 Nds. Straßengesetz. Die Kosten sind zu 100 % von den Anliegern zu tragen.

 

Da die Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2) bereits durch das Büro Hahn erfolgt ist, empfiehlt die Verwaltung, für die ingenieurtechnischen Leistungen (Leistungsphasen 3-9) das Ingenieurbüro Andreas Hahn zu beauftragen.

 

Im Rahmen des Haushaltsplanes wurden für das Jahr 2014 investive Mittel in Höhe von 350.000,00 € aufgenommen. 20.000,00 € wurden bereits im Jahr 2013 zur Verfügung gestellt. Die ermittelten Kosten für die Planungsleistungen einschl. Bodengutachten und Vermessung (70.000 €) und die Baukosten (380.000 €) belaufen sich auf ca. 450.000,00 €.

Somit fehlen für die Baumaßnahme und deren Umsetzung im Jahr 2014 weitere Haushaltsmittel in Höhe von 80.000,00 €.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei der Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von ca. 450.000 €. Investive Haushaltsmittel stehen im Produkt I0414541102 in Höhe von 370.000,00 € zur Verfügung. 80.000,00 € müssen überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.

 

Durch Anliegerbeiträge sind Einzahlungen in Form von Sonderposten von ca. 222.900,00 € zu erwarten.

 

Die Erstattung durch die Anlieger für die Herstellung von Zufahrten beträgt 37.000,00 €. (ebenfalls Sonderposten).

 

Für die Samtgemeinde verbleiben Kosten in Höhe von 190.100 €.

 

Bei einer Nutzungsdauer von 25 Jahren sind über diesen Zeitraum im Ergebnishaushalt jährliche Aufwendungen für die Abschreibung in Höhe von 18.000,00 € und Sonderpostenauflösungserträge

 

-          aufgrund von Anliegerbeiträgen in Höhe von 8.900,00 €

-          in Form von Rückerstattungen in Höhe von 1.480,00 €

 

vorzusehen, sodass im Saldo eine jährliche Ergebnisbelastung in Höhe von 7.620,00 € verbleibt.

 

Für jährliche Unterhaltungsaufwendungen sind im Ergebnishaushalt 1.000,00 € einzuplanen.

 


Anlage/n:

Anlage 1

Anlage 2

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 (400 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 (35 KB)      
Stammbaum:
MEI/2013/120   Neuherstellung der Straße "Päser Weg" im Gemeindeteil Ahnsen   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MEI/2013/120-01   Neuherstellung der Straße "Päser Weg" im Gemeindeteil Ahnsen   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
MEI/2013/120-02   Neuherstellung der Straße "Päser Weg" im Gemeindeteil Ahnsen   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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