Vorlage - MUE/2014/203  

Betreff: Überlassungsvertrag zur Bewirtschaftung des Dorfgemeinschaftshauses Ettenbüttel an den Trägerverein "Dorfgemeinschaft Ettenbüttel e.V."
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 81 46 43 - Ha
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
05.03.2014 
12. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     
Anlagen:
Lageplan DGH Ettenbüttel  

Beschlussvorschlag:

 

Dem Trägerverein „Dorfgemeinschaft Ettenbüttel e.V.“ wird die Bewirtschaftung des Dorfgemeinschaftshauses Ettenbüttel auf Grundlage des beigefügten Überlassungsvertrages übertragen.

 


Sachverhalt:

 

Mit Beschlussvorlage MUE/2012/064-01  wurde die Umsetzung der vollständigen Fertigstellung der Maßnahme unter Beteiligung der Verwaltung an den Trägerverein „Dorfgemeinschaft Ettenbüttel e.V.“ übertragen. Die entsprechende Vereinbarung wurde mit selbiger Vorlage im Entwurf beschlossen.

Seitens der Verwaltung wurden bereits Gespräche mit der Dorfgemeinschaft Ettenbüttel e.V. hinsichtlich einer Übernahme des Dorfgemeinschaftshauses Ettenbüttel in eine Trägerschaft geführt.

 

1.              Objektbeschreibung

Lage / Umgebung:              DGH Ettenbüttel, Reiterweg 7, im Gemeindeteil Ettenbüttel,

Gemarkung                            Ettenbüttel
Grundstücksfläche:              Flur 4, noch zu vermessende Teilfläche des Flurstücks 12/16
Baujahr:                                          2013
 

2.              Nutzung

Bisher war das alte Gebäude (Dorfgemeinschaftshaus) auch schon in der Trägerschaft der Dorfgemeinschaft Ettenbüttel. Eine regelmäßige Nutzung durch die Kindertagesstätte Ettenbüttel findet auch weiterhin statt. Der Nutzungsvertrag zwischen dem Trägerverein und dem DRK soll weiterhin bestehen bleiben, allerdings mit einer Erhöhung des Nutzungsentgeltes, die der Trägerverein anstrebt. Daneben wird die Liegenschaft regelmäßig von ortsansässigen Vereinen genutzt, diese soll jedoch vorrangig für private Feierlichkeiten zur Verfügung stehen.

 

3.              Ermittlung der Höhe des Bewirtschaftungskostenzuschusses


In § 6 (Bewirtschaftungskosten-, Instandsetzungs- und Reparaturzuschuss) des Überlassungsvertrages ist ein jährlicher Bewirtschaftungskostenzuschuss von 5.500,00 EUR (Durchschnitt 3 Jahre - ohne Telefonkosten!) festgelegt worden.

 

Der Zuschuss in Höhe von 5.500,00 EUR wurde nicht erhöht oder verringert, sondern ist mit dem Bewirtschaftungskostenzuschuss des alten Gebäudes identisch.

 

Zukünftig ist zwar mit geringeren Energiekostenaufwendungen für das DGH zu rechnen, aber aufgrund von höherer Auslastungen/Vermietung dürfte sind ein Ausgleich ergeben, sodass der Bewirtschaftungskostenzuschuss von 5.500,00 EUR auskömmlich sein sollte.

 

Da die 3 Jahres-Klausel zur Überprüfung der Auskömmlichkeit des Zuschusses im Vertrag festgehalten wurde, behält sich die Gemeinde Müden (Aller) vor, den Zuschuss evtl.               nach Ablauf dieser Zeit zu verringern, da das neu erbaute Dorfgemeinschaftshaus Ettenbüttel möglicherweise energetisch weniger verbrauchen sollte.

 

4.              Mittelfristiger Investitionsbedarf (vorerst bis 2017)


Auf Grundlage des Überlassungsvertrages (Anlage zu § 7 des Vertrages) wurde die Auszahlung eines Pauschalbetrages für evtl. notwendige Investitionsmaßnahmen bis zum Jahre 2017 mit dem Trägerverein vereinbart. Hierfür wären Haushaltsmittel bis 2017 in Höhe von insgesamt 16.000,00 EUR erforderlich.

 

              Der Zuschuss wird wie folgt gezahlt:
 

              Kalenderjahr 2014                                                                                           0,00 EUR

              Kalenderjahr 2015                                                                                    3.000,00 EUR

              Kalenderjahr 2016                                                                                    5.000,00 EUR

              Kalenderjahr 2017                                                                                    8.000,00 EUR

              Gesamt                 16.000,00 EUR

 

              Diese Mittel werden nach Vorlage eines Verwendungsnachweises auf Abruf der Dorfgemeinschaft Ettenbüttel gewährt.

 

5.              Zielsetzung der Verwaltung



Der Vorteil einer denkbaren Übertragung insbesondere im Bereich der Kosten des erforderlichen Investitionsbedarfs der Bauunterhaltung ist die Substanzerhaltung bzw. -verbesserung.


Die Gemeinde muss entsprechende Leistungen (Investitionen sowie auch teilweise Maßnahmen der regelmäßigen Bauunterhaltung) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ausschreiben. Ein Trägerverein könnte derartige Maßnahmen in Eigenregie umsetzen.


Die durch eine Übertragung zu erreichende Verschlankung der Verwaltung wird eintreten, da entsprechend der Regelungen des Überlassungsvertrages die Vermietung durch den Trägerverein erfolgen soll.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Unterhaltungskostenzuschuss in Höhe von 5.500,00 EUR ist jährlich im Produkt 5730100 im Ergebnis- sowie Finanzhaushalt zu veranschlagen.

 

Im Finanzhaushalt sind insbesondere folgende  Investitionskostenzuschüsse entsprechend der jährlichen Abforderung durch den Trägerverein in den Folgejahren 2015-2017 zu berücksichtigen, bzw. zu veranschlagen:

Im Jahr 2015 = 3.000,00 EUR, Jahr 2016 = 5.000,00 EUR und im Jahr 2017 =
8.000,00 EUR.

 

 


Anlage/n:

- Überlassungsvertrag

- Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 2 Lageplan DGH Ettenbüttel (438 KB)      
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