Vorlage - SGM/2014/313
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Sachverhalt:
Der Samtgemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.03.2002 den Grundsatzbeschluss gefasst, dass die Verwaltung jeweils zum 01.08. (Beginn des Kitajahres) die Elternbeiträge um den jeweiligen Verbraucherpreisindex für Deutschland anpasst. Als Berechnungsgröße ist hierbei der durchschnittliche Preisindex des Vorjahres zugrunde zu legen.
Der durchschnittliche Verbraucherpreisindex für Deutschland beträgt für das Jahr 2013 1,5 %. Eine Anpassung der Elternbeiträge für die Kindertagesstätten der Samtgemeinde Meinersen ist daher um 1,5 % ab 01.08.2014 vorzunehmen.
In seiner Sitzung am 16.12.2013 hat der Samtgemeinderat darüber hinaus beschlossen, die Beitragssatzung dahingehend zu ändern, dass die Differenz zwischen den Einkommensstufen 7.000,00 € beträgt.
Die errechneten Euro-Beträge sind jeweils auf volle Euro gerundet (Ausnahme: 0,5-Stundensatz).
Als Anlage ist dieser Mitteilungsvorlage die Beitragsstaffel ab 01.08.2014 beigefügt.
Im Haushaltsjahr 2012 hat Ihre Samtgemeinde Meinersen für die Betreuung der Kinder in den Kindergärten und in den Krippen 4.028.413,87 € aufgewendet. Dem gegenüber stehen Elternbeiträge in Höhe von 813.105,91 €. Die Differenz wird zu 93 % aus Steuermitteln (davon ca. 62 % Samtgemeinde Meinersen, ca. 24 % Landesmittel und ca. 7 % Landkreis Gifhorn) und 7 % sonstige Erlöse getragen. Der durchschnittliche Zuschussbedarf pro Kind betrug für die Samtgemeinde Meinersen dabei 3.764,82 €.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Die Elternbeiträge werden von den einzelnen Trägern (Deutsches Rotes Kreuz, Kirchenkreisamt Gifhorn, Waldkindergarten Meinersen e. V.) vereinnahmt. Mehreinnahmen (1,5 %) wirken sich somit positiv auf den zu erwartenden Defizitausgleich (Deutsches Rotes Kreuz und Kirchenkreisamt Gifhorn) aus.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Beitragsstaffel ab 01.08.2014 (207 KB) |