Vorlage - MUE/2014/206
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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem noch zu gründenden Trägerverein DGR Hahnenhorn Gespräche über eine mögliche Übernahme des Dorfgemeinschaftsraumes einschließlich des Turmes Hahnenhorn in eigene Trägerschaft zur Unterhaltung und Bewirtschaftung, zu führen.
Sachverhalt:
Seitens der Verwaltung wurden bereits in Ettenbüttel und in Flettmar Gespräche mit den ortsansässigen Vereinen hinsichtlich der Übernahme der Dorfgemeinschaftshäuser der Gemeinde Müden (Aller) in eine Trägerschaft geführt. Die Überlassungsverträge zu den obigen Dorfgemeinschaftshäusern wurden bereits unterzeichnet.
Der Dorfgemeinschaftsraum in Hahnenhorn ist somit das letzte DGH in der Gemeinde Müden (Aller), das noch nicht in eigener Trägerschaft bewirtschaftet wird.
Zielsetzung der Verwaltung
Der Vorteil einer denkbaren Übertragung insbesondere im Bereich der Kosten des erforderlichen Investitionsbedarfs der Bauunterhaltung ist die Substanzerhaltung bzw. -verbesserung.
Die Gemeinde muss entsprechende Leistungen (Investitionen sowie auch teilweise Maßnahmen der regelmäßigen Bauunterhaltung) unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften ausschreiben. Ein Trägerverein könnte derartige Maßnahmen in Eigenregie umsetzen.
Die durch eine Übertragung zu erreichende Verschlankung der Verwaltung wird eintreten, da entsprechend der Regelungen des Überlassungsvertrages die Vermietung durch den Trägerverein erfolgen soll.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Keine