Vorlage - MUE/2010/025  

Betreff: Abschluss eines Wegenutzungsvertrages für die Stromversorgung für den Gemeindeteil Hahnenhorn nach § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis 30.06.2026
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20 31 01/5 Schw.
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
14.12.2010 
19. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Gesetzestext Strom § 46 EnWG  
Konzessionsvertrag Müden Strom blanko  

Beschlussvorschlag:

 

1.  

 a)

Die Auswahlkriterien für das Bewerbungsverfahren um den Abschluss eines Wegenutzungsvertrages für die Stromversorgung für den Gemeindeteil Hahnenhorn werden wie folgt festgelegt:

 

 

1.

Versorgungssicherheit und Reaktionszeiten im Falle von Störungen

 

2.

Zusammenarbeit mit der Gemeinde und Zuverlässigkeit

 

3.

Höhe der Konzessionsabgabe

 

4.

Kommunalrabatt

 

 

 

 

 

 

b)

Die Gemeinde Müden (Aller) schließt mit der SVO Energie GmbH, Sprengerstraße 2, 29223 Celle für den Zeitraum vom 01.01.2012 bis 30.06.2026 einen Wegenutzungsvertrag gem. § 46 EnWG für die Stromversorgung des Gemeindeteils Hahnenhorn.

 

 


Sachverhalt:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Der bisherige Wegenutzungsvertrag (Konzessionsvertrag) für die Stromversorgung des Gemeindeteils Hahnenhorn mit der SVO Energie GmbH läuft zum 31.12.2011 aus.

 

Das Laufzeitende des bisherigen Konzessionsvertrages wurde am 27.02.2009 durch die  Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt gemacht. Daraufhin haben sich zwei Bieter, die SVO Energie GmbH und BS Energy um den Abschluss eines Strom-Konzessionsvertrages beworben.

 

Die folgenden Auswahlkriterien wurden von der Verwaltung nach sorgfältigen Überlegungen zugrunde gelegt:

 

 

1.

Versorgungssicherheit und Reaktionszeiten im Falle von Störungen

3 Punkte

2.

Zusammenarbeit mit der Gemeinde und Zuverlässigkeit

2 Punkte

3.

Höhe der Konzessionsabgabe

3 Punkte

4.

Kommunalrabatt

3 Punkte

 

 

 

Beide Bewerber bieten die Zahlung der Höchstbeträge der Konzessionsabgaben und den mit 10 % höchstzulässigen Kommunalrabatt an.

 

Bei der Auswertung der Fragen ergaben sich geringfügige Unterschiede, die für die Wahl der SVO sprachen. Die SVO ist seit langen Jahren der Konzessionsinhaber für den Gemeindeteil Hahnenhorn. Im Laufe der vergangenen Jahre hat die Gemeinde sehr gute Erfahrungen mit der SVO gemacht. Die Zusammenarbeit hat immer reibungslos geklappt. Alle Punkte, die der Gemeinde wichtig waren, sind stets erfüllt worden. Es gab immer eine örtliche Nähe und Erreichbarkeit, eine gute Investitionsbereitschaft sowie niedrige Reaktionszeiten.

 

Zusammenfassend führten die Überlegungen zum Ergebnis, dass ein Vergleich und eine Bewertung der Vertragsangebote der beiden Bieter keinerlei Erkenntnisse, die zu einem Wechsel des Konzessionsnehmers hätten führen können oder müssen, ergeben. Das Angebot des Bewerbers BS Energy war nicht so überzeugend, dass die Gemeinde mit diesem Unternehmen zukünftig besser fahren könnte.

 

Die Laufzeit des Vertrages sollte angepasst werden an die Laufzeiten der Wegenutzungs-verträge der anderen Mitgliedsgemeinden, um zukünftig eine einheitliche Ausschreibung vornehmen zu können.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Abschluss von Wegenutzungsverträgen für den Zeitraum bis 30.06.2026 wirkt sich finanziell nicht für die Gemeinde Müden (Aller) aus, da weiterhin die Höchstbeträge an Konzessionsabgaben an die Gemeinde gezahlt und für die Abnahmestellen der Gemeinde der höchstzulässige Rabatt gewährt wird.

 


Anlage/n:

 

Auszug aus dem Gesetz

Vertragsentwurf (Mustervertrag NSGB)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gesetzestext Strom § 46 EnWG (6 KB)      
Anlage 2 2 Konzessionsvertrag Müden Strom blanko (89 KB)      
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