Vorlage - SGM/2014/322  

Betreff: Sanierung der Straßenbrücke in Ettenbüttel über die Aller
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:66-40-01/01
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
13.03.2014 
10. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Samtgemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
20.03.2014 
12. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
140220_Anlage zur Vorlage_SG Meinersen_Brückeninstandsetzug_Allerbrücke.docx  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Straßenbrücke in Ettenbüttel über die Aller wird im Jahr 2015 saniert.

Die Planung und Vorbereitung wird im Jahr 2014 umgesetzt.

Die Schäden sind dem Prüfbericht 2012 E zu entnehmen. (s. Anlage)

 

Alternativ:

  1. Die Straßenbrücke in Ettenbüttel über die Aller wird in einer 1. Bauphase im Jahr 2014 saniert.

Die Schäden sind dem Prüfbericht 2012 E zu entnehmen. (s. Anlage)

 

  1. Für das Haushaltsjahr 2015 sind zusätzliche Mittel in Höhe von 240.000,00 € bereitzustellen.

 

  1. Das Ingenieurbüro Hahn GmbH, 30900 Wedemark, wird im Rahmen eines entsprechenden Ingenieurvertrages mit der Maßnahme beauftragt.

 


Sachverhalt:

 

Im Zuge der Gemeindeverbindungsstraße Ettenbüttel – Bokelberge wird der Wasserlauf „Aller“ unter dem Brückenbauwerk 3528-008 geführt.

Bei der Straßenbrücke handelt es sich um eine versteifte Stabbogenbrücke, welche als Stahlträger im Jahr 1927 hergestellt worden ist. Im Jahr 1962 wurde die Fahrbahnplatte (Stahlbeton auf Walzprofilen) saniert. Die letzte Instandsetzung fand im Jahr 1984 statt, womit die jetzt anstehenden Korrosionsschutzarbeiten im üblichen Zeitrahmen liegen.

 

Bei der letzten Brückenuntersuchung am 26.06.2012 wurde festgestellt, dass es Schäden an der Überbaukonstruktion, sowie am Brückenlager gibt.

 

Zur Wiederherstellung der Tragfähigkeit der ehemaligen Brückenklasse 24 sind die Instandsetzung der Unterbauten sowie der Endquerträger erforderlich.

Für die Herstellung der Verstärkung der Endquerträger und die Erneuerung des Korrosionsschutzes im Bereich der Auflagerpunkte muss der Asphaltbelag zwischen den Flügeln aufgenommen und eine Baugrube für den Abbruch und Neubau der Kammerwände hergestellt werden. Ferner müssen die Betonflächen im Bereich der Auflagerbank und der Lagersockel instandgesetzt werden.

Hierdurch würden die Schäden Nr. 37, 56, 39, 55, 38, 41, 62, 68, 3, 40, 61, 71, 9, 26, 73, 8, 28 und 17 behoben werden.

 

Da für die v . g. Arbeiten die Widerlager größtenteils freigelegt werden, wird empfohlen in diesem Zuge auch die Riss- und Betoninstandsetzung der Widerlager und Flügel sowie die Stabilisierung der Versorgungsleitungen und der Geländerpfosten auf den Flügeln mit auszuführen.

Hierdurch würden die Schäden Nr. 32, 35, 31, 42, 63, 70, 43, 34, 60, 74, 58, 69, 67, 64, 14, 15, 52, 53, 27, 50, 29, 47, 57, 59, 33 und 72 behoben werden.

 

Im Bereich des Überbaues muss der Korrosionsschutz und die Fahrbahnabdichtung erneuert werden (Schäden Nr. 65, 45, 46, 66, 23, 6 und 36).

 

Instandgesetzt werden müssen die Kappen, Schrammborde und die Geländer (Schäden Nr. 30, 18, 49, 51, 48, 54, 21, 19, 24, 16 und 25).

 

Für diese Sanierungsmaßnahmen würden Kosten in Höhe von ca. 600.000,00 € (Baukosten 497.500 €, Ingenieur Leistungen 75.300€, Deklaration von Strahlschutt, Asphalt, Boden und Kontrollprüfungen 10.200 €, Gebühren für notwendige Genehmigungsverfahren – Landschaftsschutzgebiet und FFH-Gebiet 17.000 €) entstehen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, für die ingenieurtechnischen Leistungen das Ingenieurbüro Hahn aus der Wedemark zu beauftragen. Das Ingenieurbüro Hahn weist entsprechende Referenzen für Brückensanierungen und -neubauten der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereiche Wolfenbüttel, Gandersheim, Verden, Lüneburg, Osnabrück, Goslar und Nienburg vor. Für die Gemeinden Edemissen und Uetze wurden Brückenprüfungen und Baumaßnahmen durchgeführt.

 

Es ist vorgesehen in diesem Jahr (2014) sämtliche erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen, d. h. Ausarbeiten der Ausführungsplanung und alle notwendigen Genehmigungsverfahren durchzuführen. Für die Umsetzung dieser Vorarbeiten stehen für das Haushaltsjahr 2014 ausreichende Haushaltsmittel in Höhe von 360.000,00 € zur Verfügung.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei der Realisierung der Maßnahme entstehen Aufwendungen im Ergebnishaushalt von ca. 600.000,00 € und Auszahlungen im Finanzhaushalt in gleicher Höhe.

Haushaltsmittel von 360.000 € stehen im Produkt 5410100, Kostenstelle 4212005, für das Jahr 2014 zur Verfügung.

Für das Haushaltsjahr 2015 sind zusätzliche Mittel in Höhe von 240.000 € vorzusehen.

 

Für jährliche Unterhaltungsaufwendungen sind im Ergebnishaushalt 1.000,00 € einzuplanen.

 

 


Anlage/n:

 

Anlage zur Vorlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 140220_Anlage zur Vorlage_SG Meinersen_Brückeninstandsetzug_Allerbrücke.docx (3220 KB)      
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