Vorlage - MUE/2010/026  

Betreff: Abschluss eines Wegenutzungsvertrages für die Gasversorgung für die Gemeinde Müden (Aller) nach § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für den Zeitraum vom 10.02.2012 bis 30.06.2026
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20 31 01/5 Schw.
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
14.12.2010 
19. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Gesetztestext § 46 EnWG  
Mustervertrag Müden Gas - blanko  

Beschlussvorschlag:

 

a)

 

Die Auswahlkriterien für das Bewerbungsverfahren um den Abschluss eines Wegenutzungsvertrages für die Gasversorgung in der Gemeinde Müden (Aller) werden wie folgt festgelegt:

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

 

1.

Versorgungssicherheit und Reaktionszeiten im Falle von Störungen

 

2.

Zusammenarbeit mit der Gemeinde und Zuverlässigkeit

 

3.

Höhe der Konzessionsabgabe

 

4.

Kommunalrabatt

 

 

 

 

Die Gemeinde Müden (Aller) schließt mit der Gasversorgung im Landkreis Gifhorn GmbH, 38432 Wolfsburg für den Zeitraum vom 10.02.2012 bis 30.06.2026 einen Wegenutzungsvertrag gem. § 46 EnWG für die Gasversorgung in der Gemeinde Müden (Aller).

 

 


Sachverhalt:

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Der bisherige Wegenutzungsvertrag (Konzessionsvertrag) für die Gasversorgung in der Gemeinde Müden (Aller) mit der Gasversorgung im Landkreis Gifhorn GmbH läuft am 09.02.2012 aus.

 

Das Laufzeitende des bisherigen Konzessionsvertrages wurde am 27.02.2009 durch Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt gemacht. Daraufhin haben sich zwei Bieter, die Gasversorgung im Landkreis Gifhorn GmbH und BS Energy um den Abschluss eines Gas-Konzessionsvertrages beworben.

 

Die folgenden Auswahlkriterien wurden von der Verwaltung nach sorgfältigen Überlegungen zugrunde gelegt:

 

1.

Versorgungssicherheit und Reaktionszeiten im Falle von Störungen

3 Punkte

2.

Zusammenarbeit mit der Gemeinde und Zuverlässigkeit

2 Punkte

3.

Höhe der Konzessionsabgabe

3 Punkte

4.

Kommunalrabatt

3 Punkte

 

Beide Bewerber bieten die Zahlung der Höchstbeträge der Konzessionsabgaben und den mit 10 % höchstzulässigen Kommunalrabatt an.

 

Bei der Auswertung der Fragen ergaben sich geringfügige Unterschiede, die für die Wahl der GLG sprachen. Die GLG ist seit langen Jahren der Konzessionsinhaber für die Gemeinde Müden (Aller). Im Laufe der vergangenen Jahre hat die Gemeinde sehr gute Erfahrungen mit der GLG gemacht. Die Zusammenarbeit hat immer reibungslos geklappt. Alle Punkte, die der Gemeinde wichtig waren, sind stets erfüllt worden. Es gab immer eine örtliche Nähe und Erreichbarkeit, eine gute Investitionsbereitschaft sowie niedrige Reaktionszeiten. Das Angebot des Bewerbers BS Energy war nicht so überzeugend, dass die Gemeinde mit diesem Unternehmen zukünftig besser fahren könnte.

 

Zusammenfassend führten die Überlegungen zum Ergebnis, dass ein Vergleich und eine Bewertung der Vertragsangebote der beiden Bieter keinerlei Erkenntnisse, die zu einem Wechsel des Konzessionsnehmers hätten führen können oder müssen, ergeben.

 

Die Laufzeit des Vertrages sollte angepasst werden an die Laufzeiten der Wegenutzungs-verträge der anderen Mitgliedsgemeinden, um zukünftig eine einheitliche Ausschreibung vornehmen zu können.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Abschluss von Wegenutzungsverträgen für den Zeitraum bis 30.06.2026 wirkt sich finanziell nicht für die Gemeinde Müden (Aller) aus, da weiterhin die Höchstbeträge an Konzessionsabgaben an die Gemeinde gezahlt  und für die Abnahmestellen der Gemeinde der höchstzulässige Rabatt gewährt wird.

 


Anlage/n:

 

Auszug aus dem Gesetz

Vertragsentwurf (Mustervertrag NSGB)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gesetztestext § 46 EnWG (6 KB)      
Anlage 2 2 Mustervertrag Müden Gas - blanko (85 KB)      
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