Vorlage - SGM/2014/328  

Betreff: Annahme einer Spende im Sinne des § 111 Abs. 7 NKomVG;
hier: Defibrillator für das Waldbad Meinersen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 74 22 00 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
20.03.2014 
12. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Der Annahme einer Sachspende der Firma Kottlick GmbH für das Waldbad Meinersen in Form eines Defibrillators im Wert von 2.123,85 EUR wird gem. § 111 Abs. 7 NKomVG in Verbindung mit § 25 a (1) GemHKVO zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Die Firma Kottlick GmbH, Hauptstraße 35, 38536 Meinersen hat dem Waldbad Meinersen einen Defibrillator im Wert von 2.123,85 EUR gespendet.

 

Nach § 111 Abs. 7 NKomVG in Verbindung mit § 25 a (1) der Gemeindehaushalts- und kassenverordnung (GemHKVO) und dem Beschluss vom 07.04.2010 des Samtgemeinderates entscheidet über die Annahme von Zuwendungen mit einem Wert über 100,00 EUR bis höchstens 2.000,00 EUR der Samtgemeindeausschuss. In diesem Fall übersteigt die Spende die Wertgrenze von 2.000,00 EUR, somit obliegt die Entscheidung dem Samtgemeinderat.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bilanziell gesehen, entsteht durch die Spende ein Vermögenszugang in Höhe von 2.123,85 EUR. Dieser ist über 10 Jahre abzuschreiben, sodass jährliche Abschreibungsaufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von 212,39 EUR entstehen.

 


Anlage/n:

Keine

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