Vorlage - MEI/2014/194  

Betreff: Erste Eröffnungsbilanz Gemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
20.05.2014 
15. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen zurückgestellt     
16.07.2014 
16. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Haushaltsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
18.06.2014 
9. Sitzung des Haushaltsausschusses der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
geprüfte Bilanz  
RPA_Bericht  
Bilanz Meinersen_Vortrag  

Beschlussvorschlag:

 

Die erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde Meinersen nebst ihrer Anhänge und Anlagen

in der vorgelegten Form wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Meinersen hat zum 01.01.2010 ihr Rechnungswesen von der Kameralistik umgestellt auf die „doppelte Buchführung in Konten“ (Doppik). Somit greifen nunmehr die Bestimmungen der Gemeindehaushalts- und –kassenverordnung, der GemHKVO.

Nach Art. 6 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung

gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften ist für das Haushaltsjahr, für das die Haushaltswirtschaft einer kommunalen Körperschaft erstmals nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung im Rechnungsstil der doppelten Buchführung geführt wird, vom Hauptorgan der Körperschaft eine Eröffnungsbilanz (erste Eröffnungsbilanz) zu beschließen.

 

Für die Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz waren umfangreiche Vorarbeiten notwendig.

Als besonders langwierig und zeitaufwändig hat sich die Erfassung und spätere Bewertung

des Vermögens dargestellt, da eine Vermögensübersicht nicht vorhanden war.

Von verschiedenen Bewertungsvereinfachungen wurde Gebrauch gemacht.

Näheres hierzu kann dem Anhang zur Eröffnungsbilanz zum 1.Januar 2010 entnommen werden, ebenso den dazugehörigen Anlagen (Anlagenübersicht, Forderungsübersicht, Schuldenübersicht).

 

Nach mehrmaligen Rücksprachen mit dem Rechnungsprüfungsamt wurde die endgültige Eröffnungsbilanz der Gemeinde Meinersen im Zeitraum vom 31.01.2013 bis zum 25.02.2014 (mit längerfristigen Unterbrechungen) durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises geprüft.

 

Es ergab sich lediglich folgende Anmerkungen:

-          zu den Gebäuden Kulturzentrum und Künstlerhaus, hier wurden keine Abschreibungen auf den Kaufpreis berücksichtigt, daher sind um ca. 93.000 € zu hoch angesetzt

-          Rückstellung für unterlassene Instandhaltung ist unzulässig

-          Differenz der ausgewiesenen Haushaltsreste zu den tatsächlich gebildeten Haushaltsresten (nachträglich eingegangene Anordnungen wurden nicht mehr als Haushaltsrest ausgewiesen)

 

Alle Beanstandungen werden in der nächsten Bilanz korrigiert.

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN


Finanzielle Auswirkungen:

 

Dieser Beschluss führt zu keinen Belastungen in den künftigen Haushaltsjahren

 

 


Anlage/n:

 

geprüfte Bilanz

Prüfbericht des RPA

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 geprüfte Bilanz (3195 KB)      
Anlage 2 2 RPA_Bericht (5760 KB)      
Anlage 3 3 Bilanz Meinersen_Vortrag (162 KB)      
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