Vorlage - LEI/2014/156
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Beschlussvorschlag:
Dem Antrag der CDU-Fraktion, die „Deutsche Telekom AG“ durch Rechtsbeschluss aufzufordern, im gesamten Ort VDSL-Verbindungen zur Verfügung zu stellen, wird zugestimmt.
Sachverhalt:
Auf den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion wird verwiesen.
Die dem Antrag beigefügte Karte zeigt den Bereich, für den die Telekom VDSL-Verbindungen mit einer Geschwindigkeit von bis zu 50 MBit/s anbietet.
Für den restlichen vollständigen Bereich des Ortes Leiferde sind DSL-Verbindungen mit Geschwindigkeiten bis zu 16 MBit/s möglich.
Ob diese Werte tatsächlich erreicht werden, kann von hier aus nicht beurteilt werden und ist von örtlichen Gegebenheiten abhängig. Diese können von hier nicht überprüft werden.
Die im Antrag erwähnte Versorgung des Ortsteiles Dalldorf konnte im Rahmen einer Fördermaßnahme umgesetzt werden, die aufgrund der damaligen Verhältnisse vor Ort (Unterversorgung; sog. weißer Fleck) lediglich Mindestgeschwindigkeiten von 2 MBit/s vorgesehen hat. Das im Rahmen der Umsetzung jedoch vermutlich höhere Geschwindigkeiten möglich sind, war ein wünschenswerter Nebeneffekt dieser Fördermaßnahme.
Weitere Fördermaßnahmen bestehen zum jetzigen Zeitpunkt vorbehaltlich einer genaueren Prüfung zurzeit nur über die Bundesrahmenregelung Leerrohr. Bei diesen Maßnahmen wird insbesondere die Verlegung von Leerrohren im Tiefbau für eine spätere Versorgung der Gebiete gefördert. Auch bei dieser Fördermöglichkeit sind Eigenanteile der Gemeinden zu leisten. Da der Einbau von Leerrohren insbesondere im innerörtlichen Bereich, der mit Verkehrsflächen versiegelt ist, hohe Investitionen nach sich zieht, werden auch die Eigenanteile sehr hoch sein. Allerdings ist anzumerken, dass sich die bisherige Regelung nicht mit den Breitbandrichtlinien der EU-Kommission in Einklang befindet und vorerst teilweise außer Kraft gesetzt wurde.
Festzustellen ist nicht, ob die in Leiferde bereits bestehende Infrastruktur dazu geeignet ist, mit geringstmöglichem Aufwand seitens der Telekommunikationsunternehmen die Geschwindigkeiten zu erhöhen.
Unabhängig von Fördermaßnahmen steht es in der freien Unternehmerentscheidung der Telekom oder eines anderen Unternehmens, zur Verbesserung der Infrastruktur geeignete Maßnahmen zu unternehmen.
Auch ist es den Kommunen im Rahmen der Daseinsvorsorge freigestellt, ohne Fördermaßnahmen in eigener Zuständigkeit entsprechende Maßnahmen durchzuführen.
Es besteht keine Rechtsverpflichtung der Telekommunikationsunternehmen, immer die schnellsten Verbindungen zur Verfügung zu stellen, so dass einer – wie im Antrag formuliert – Aufforderung zur Verbesserung nicht unbedingt gefolgt wird.
Verwaltungsseitig wird ein entsprechendes Schreiben aber gefertigt und an die Telekom weitergeleitet.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Antrag der CDU-Fraktion
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag CDU 07_03_2014 (331 KB) |