Vorlage - HIL/2014/159  

Betreff: Besichtigung DGH Volkse
hier: Planung eines Regenschutzdaches
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:0 - 81 46 22 - Ha
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
16.07.2014 
19. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse geändert beschlossen     
Kultur-, Sport- und Sozialausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
17.06.2014 
11. Sitzung des Kultur-, Sport- und Sozialausschusses der Gemeinde Hillerse zurückgestellt     

Beschlussvorschlag:

 

1. Die offene Überdachung (Regenschutzdach)  am Dorfgemeinschaftshaus Volkse soll in

    einer Konstruktion aus Holz und Glas mit Zinkdachrinne errichtet werden.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Antrag auf ein vereinfachtes

    Baugenehmigungsverfahren nach § 63 NBauO zu stellen.

 


Sachverhalt:

 

Am 05.11.2013 hat die CDU-Fraktion einen Antrag auf eine bauliche Erweiterung des Dorfgemeinschaftshauses Volkse um ein Regenschutzdach am Giebel der Nordseite gestellt, mit der Begründung, dass es bei durchwachsenem Wetter am Dorfgemeinschaftshaus Volkse keine Unterstellmöglichkeit gibt, um z. B. einen Grill beim Fackelumzug oder Königsschießen im Trockenen stehen zu lassen. Häufig werden Zeltkonstruktionen von den Nutzern an den Nebeneingang gebastelt, um das Büffet vor dem Wetter, Tieren und nicht eingeladenen Gästen zu schützen. Die CDU-Fraktion schlägt mit selbigem Antrag ein angeschlepptes Dach vor.

 

Diese Vorlage dient vorrangig für die Beratungen im Kultur-, Sport- und Sozialausschuss am 17.06.2014. Es sollen Wünsche und Vorstellungen der Bürger aus Volkse abgefragt werden.

 

Um eine grobe Kostenschätzung und Diskussionsgrundlage zu bieten, sind bereits Angebote von einem Zimmerer und Glasermeister angefragt worden. Verwaltungsseitig wird von Herrn Marienfeldt (Dipl. Ing. FH) eine offene Überdachung in Form einer Holz/Glaskonstruktion vorgeschlagen, die Gesamtkosten würden 6.544,94 € betragen. Die Glasüberdachung wurde mit einer Tiefe von 3,50 m (8 mm Sicherheitsglas) und 7 m Länge, waagerechtem Riegel, Kopfbändern aus Holz und Regenrinne angeboten worden. Die Konstruktion ist so berechnet, dass die Glas- und Profillänge von 3,50 m eingehalten wird, also ca. 7 cm weniger Dachüberstand als in der Zeichnung (siehe Anlagen, diese sind nichtöffentlich, da hier berechtigte Interessen Einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern, § 64 S.1 NKomVG).

 

Die Überdachung soll zudem eine Vorrichtung enthalten, damit eine Seitenplane befestigt werden kann. Die Kosten für eine solche Plane sind noch nicht im Angebot berücksichtigt und würden zusätzlich anfallen.

 

Nach § 63 (1) S. 1 NBauO wird das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren für die genehmigungsbedürftige Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen, mit Ausnahme von baulichen Anlagen durchgeführt, die nach Durchführung der Baumaßnahme Sonderbauten im Sinne des § 2 Abs. 5 sind. Nach Auskunft vom Bauordnungsamt Gifhorn ist ein solches Verfahren für die Überdachung erforderlich.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Finanzhaushalt der Gemeinde Hillerse stehen 10.000,00 € unter dem Produkt 5730100 für diese Maßnahme zur Verfügung.

 


Anlage/n:

Angebot Holzkonstruktion

- Draufsicht und Maße

- Profilzeichnung

- Angebot Glaskonstruktion

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