Vorlage - LEI/2014/158
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Sachverhalt:
Das Ratsmitglied
Uwe Berger
wird von der Bürgermeisterin / vom stellv. Bürgermeister verpflichtet, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
Nach der Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG wird das neue Ratsmitglied des Gemeinderates von der Bürgermeisterin / vom stellv. Bürgermeister förmlich verpflichtet, seine Aufgaben unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten.
Die Verpflichtung kann
a) entweder per Handschlag oder
b) dadurch abgegeben werden, dass das Ratsmitglied die Verpflichtung, seine Aufgaben
nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu
beachten, dem Vorsitzenden nachspricht.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage zur Vorlage LEI_2014_158 (127 KB) |