Vorlage - MUE/2014/223  

Betreff: Antrag der Ev.-luth. St. Petri Kirchengemeinde Müden (Aller)
hier: Bezuschussung für Renovierungsarbeiten am Haus der Kirche
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - Ha
Beratungsfolge:
Kultur-, Sport- und Fremdenverkehrsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
28.04.2014 
9. Sitzung des Kultur-, Sport- und Fremdenverkehrsausschusses der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
06.05.2014 
13. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     
Anlagen:
Antrag St_Petri_Kirchengemeinde  

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Ev.-luth. St. Petri Kirchengemeinde Müden (Aller) wird gebeten, einen separaten

    Antrag für die Außenfassade der Kirche beim Landesamt für Geoinformation und

    Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) zu stellen. Die Gemeinde Müden (Aller)

    übernimmt die Beratungs- und Antragstellungskosten für die Maßnahme im Rahmen des

    Dorferneuerungsplanes.

 

2. Die Erneuerung der beiden Außentüren zum Haupteingang und zu den Toiletten im Haus

    der Kirche werden seitens der Gemeinde mit einem Betrag von _________ €

    bezuschusst / nicht bezuschusst. Die Haushaltsmittel sind außerplanmäßig ereitzustellen.

 


Sachverhalt:

 

Der Antrag der ev.-luth. St. Petri Kirchengemeinde Müden (Aller) ist letztes Jahr nicht rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen eingereicht worden, sodass die Mittel nicht planmäßig im Haushalt 2014 berücksichtigt werden konnten. Künftig sollten die Anträge bis spätestens Oktober vorliegen, damit eine fristgerechte und formale Einreichung in die Gremien erfolgen kann.

 

Nachdem der Haushalt der Gemeinde Müden (Aller) nun auch genehmigt worden ist, wird der Antrag der ev.-luth. St. Petri Kirchengemeinde hinsichtlich der Bezuschussung zu den Kosten der beiden Außentüren zum Haupteingang und zu den Toiletten im Haus der Kirche beraten.

 

Laut einer Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für die Türen auf eine Summe zwischen 15.000,00 EUR und 17.000,00 EUR.

 

Für die Erneuerung der Außenfassade ist seitens der Kirchengemeinde ein separater Antrag beim LGLN zu stellen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN



Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei Realisierung des Beschlussvorschlages ist ein Investitionskostenzuschuss außerplanmäßig in Höhe der bewilligten Zuschusssumme im Haushaltsjahr 2014 unter dem Produkt 2810000 im Finanzhaushalt bereitzustellen.

 


Anlage/n:

Antrag St. Petri Kirchengemeinde

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag St_Petri_Kirchengemeinde (321 KB)      
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