Vorlage - SGM/2014/339
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Beschlussvorschlag:
Der Samtgemeinderat stellt folgende von der CDU-Fraktion vorgeschlagene Umbesetzung im Jugendausschuss fest:
Als Nachfolger/in für Herrn Dietmar Hoske wird
benannt.
Sachverhalt:
Die Ausschussbesetzung ist gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG nach dem Verhältnis der Mitgliederzahl der einzelnen Fraktionen und Gruppen aufgrund der Vorschläge der Fraktionen und Gruppen vorzunehmen.
Scheidet ein Samtgemeinderatsmitglied aus dem Samtgemeinderat aus, so verliert es gleichzeitig sein Ausschusssitz, den die entsprechende Fraktion oder Gruppe entsprechend § 71 Abs. 9 Nr. 2 umgehend neu zu besetzen hat.
Herr Dietmar Hoske war Mitglied im Jugendausschuss.
Das Ergebnis der Neubesetzung hat der Samtgemeinderat gemäß § 71 Abs. 5 NKomVG festzustellen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage zu Vorlage SGM_2014_339 (135 KB) |