Vorlage - SGM/2014/341  

Betreff: Umbildung des Samtgemeindeausschusses
a) Benennung der Beigeordneten und der Stellvertreter/innen durch die Fraktionen und Gruppen
b) Feststellung über die Zusammensetzung des Samtgemeindeausschusses
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 10 12 95 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
08.05.2014 
15. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage zu Vorlage SGM_2014_341  

Beschlussvorschlag:

 

a) Als Vertreter/in für den Beigeordneten Ernst-August Niebuhr wird benannt:

 

    _________________________________________________________

 

 

b) Die Zusammensetzung des Samtgemeindeausschusses wird wie folgt festgestellt:

 

Mitglied

Vertreter/in

Samtgemeindebürgermeister Heinrich Wrede

---

Dirk Asche-Baumgarten

Christian Jacobi

Uwe Baumgarten

Walter Gerd Stubbe

Ernst-August Niebuhr

 

Horst Schiesgeries

Matthias Bajohr

Ilse-Marie Schmale

Timm Bußmann

Karsten Dürkop

Stephanie Fahlbusch-Graber

Hans-Henning Wrede

Ingo Ahlers

Gerda Schulze-van-Dijk

Hans-Joachim Hoffmann

Erster Samtgemeinderat Eckhard Montzka

---

 


Sachverhalt:

 

Herr Dietmar Hoske war der Vertreter für Herrn Ernst-August Niebuhr im Samtgemeindeausschuss. Durch den Tod von Herrn Hoske ist von der CDU-Fraktion ein Nachfolger zu benennen.

 

Zu a)

Im Samtgemeinderat bestimmen die Samtgemeinderatsmitglieder aus ihrer Mitte die Beigeordneten.

 

Zu b)

Die Zusammensetzung des Samtgemeindeausschusses ist durch Beschluss festzustellen.

 

 

In der Konstituierenden Sitzung am 01.11.2011 wurde folgende Zusammensetzung des SGA benannt und festgelegt:

 

CDU-Fraktion

Vertreter/in

Dirk Asche-Baumgarten

Christian Jacobi

Uwe Baumgarten

Walter Gerd Stubbe

Ernst-August Niebuhr

Dietmar Hoske

Horst Schiesgeries

Matthias Bajohr

Ilse-Marie Schmale

Timm Bußmann

 

SPD-Fraktion

Vertreter/in

Karsten Dürkop

Stephanie Fahlbusch-Graber

Hans-Henning Wrede

Ingo Ahlers

 

GRÜNE-Fraktion

Vertreter/in

Gerda Schulze-van-Dijk

Hans-Joachim Hoffmann

 

Rechtsgrundlage:

§§ 7, 74, 75 i.V.m. § 71 Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu Vorlage SGM_2014_341 (149 KB)      
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