Vorlage - LEI/2014/163  

Betreff: Erhebung eines Straßenbaubeitrages für die Anlage "Bromberger Straße" in Leiferde;
- Aufwandsspaltung -
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20-22 53 10/30
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
26.05.2014 
14. Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Lageplan Bromberger Straße  

Beschlussvorschlag:

 

Für das Abrechnungsgebiet „Bromberger  Straße“ in Leiferde wird nach § 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Leiferde – Straßenbaubeitragssatzung – eine Aufwandsspaltung für die Teileinrichtung

 

- Erneuerung der Oberflächenentwässerung der öffentlichen Einrichtung -

 

beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Da nicht sämtliche Teileinrichtungen der Anlage „Bromberger Straße“ ausgebaut werden, ist die Anordnung einer Aufwandsspaltung erforderlich, um eine Refinanzierung der Kosten für die im Beschlussvorschlag genannte Teileinrichtung zu erreichen.

 

Die Straßenentwässerung stellt wie die Fahrbahn, die Gehwege, die Straßenbeleuchtung u.a. eine Teileinrichtung der öffentlichen Anlage „Straße“ dar.

 

Der Mischwasserkanal in Leiferde besitzt eine Dreifach-Funktion:

 

              - Schmutzwasserbeseitigung

              - Niederschlagsentwässerung der Grundstücke

              - Straßenentwässerung

 

Der Wasserverband Gifhorn hat den Mischwasserkanal in der vorgenannten Straße mit einem sogenannten Inliner-Verfahren erneuert. Diese Baumaßnahme stellt beim Wasserverband Gifhorn eine Investitionsmaßnahme dar, die automatisch die Festsetzung eines Straßenbaubeitrages nach sich zieht.

 

Die Kosten der Baumaßnahme und die Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes wurden den betroffenen Grundstückseigentümern in der Anliegerversammlung am 14.05.2012 dargelegt. Hierbei wurde den Anliegern eine gemeindliche Beteiligung an der Baumaßnahme in Höhe von 13.500,00 € genannt.

 

Bei der Anlage „Bromberger Straße“ handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung mit starkem innerörtlichen Verkehr. Nach § 4 der Straßenbaubeitragssatzung ergibt sich danach folgende vorläufige Kostenverteilung:

 

Gemeinde              50 v. H.              -                6.750,00 €

Anlieger                  50 v. H.               -               6.750,00 €

 

In dem als Anlage beigefügten Lageplan ist das Abrechnungsgebiet mit den einzubeziehenden Grundstücken dick umrandet dargestellt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

In Abhängigkeit der noch vorzulegenden Schlussrechnung entstehen nach der durchgeführten Kostenkalkulation zur Anliegerversammlung voraussichtlich Einzahlungen in Höhe von 6.750,00 €, dem gegenüber stehen Auszahlungen in Höhe von 13.500,00 € für die Baumaßnahme.

 

Bei einer Nutzungsdauer der Entwässerungsanlage (Inliner) von 30 Jahren werden die Beiträge als Sonderposten für den gleichen Zeitraum im Ergebnishaushalt aufgelöst (225,00 €/Jahr, Berechnung: 6.750,00 € : 30 Jahre). Zudem ergeben sich Abschreibungen für die Baumaßnahme in Höhe von 450,00 €/Jahr (Berechnung: 13.500,00 € : 30 Jahre).

 

Es verbleibt somit eine Belastung des Ergebnishaushaltes in Höhe von saldiert 225,00 €.

 


Anlage/n:

 

Lageplan „Bromberger Straße“

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Bromberger Straße (381 KB)      
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