Vorlage - LEI/2014/164  

Betreff: Verlängerung des Nutzungsvertrages für das Sportheim Leiferde
hier: Antrag SV Leiferde vom 06.05.2014
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 52 51 20 - Ha
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Leiferde Vorberatung
Gemeinderat Leiferde Entscheidung
26.05.2014 
14. Sitzung des Rates der Gemeinde Leiferde geändert beschlossen     
Anlagen:
Nutzungsvertrag SV Leiferde_1978  
Antrag des SV Leiferdev. 06.05.14  
Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus_LSB  
1 Änd Nutzungsvertrages_Entwurf  

Beschlussvorschlag:

 

§ 7 I. Satz 1 des Vertrages vom 27.09.1978 mit der Spielvereinigung Leiferde „über die Benutzung der Sportanlagen einschließlich des Sportheims am Gilder Weg“ erhält folgende Fassung:

 

Dieser Vertrag wird um weitere 12 Jahre verlängert. Die erweiterte Laufzeit beginnt am
01. Oktober 2014 und endet am 30. September 2026.

 

Dem Änderungsvertrag wird in beigefügter Form zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Die Benutzung der Sportanlagen einschließlich des Sportheimes Leiferde wurde mit Vertrag vom 27.09.1978 der Spielvereinigung Leiferde von 1921 gestattet (siehe Anlage 1).

 

Die Spielvereinigung Leiferde beabsichtigt nun, einen Anbau an dem bisherigen Sportheim durchzuführen. Es ist eine Erweiterung um eine Umkleidekabine für den Mädchen- und Frauenfußball, sowie um eine Schiedsrichterkabine vorgesehen (siehe Anlage 2).

 

Damit der Verein die notwendigen Mittel beim Kreis- bzw. Landessportbund beantragen kann sind diverse Voraussetzungen zu erfüllen, u.a. ist gemäß Nr. 4.1.1 der Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus (siehe Anlage 3), eine 12-jährige Laufzeit des Nutzungsvertrages ab dem Jahr der Antragstellung erforderlich.

 

Der zurzeit gültige Vertrag sieht bei einer Unterlassung der Kündigung eine Verlängerung des Vertrages um jeweils 1 Jahr vor, womit eine Kündigung jedes Jahr mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Ablauf des Vertrages möglich wäre. Um die Voraussetzungen der Richtlinie zu erfüllen und somit der Spielvereinigung Leiferde die Förderung zu ermöglichen,  ist eine Änderung des  § 7 I S. 1 des Vertrages erforderlich. Der Entwurf des Änderungsvertrages ist als Anlage 4 beigefügt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Bewirtschaftungskostenzuschuss in Höhe von 1.500,00 €, den die Sportvereinigung für die Bewirtschaftung des Sportheimes erhält, bleibt der Höhe nach unverändert, allerdings verpflichtet sich die Gemeinde Leiferde mit dieser Änderung diesen Betrag weitere 12 Jahre zu zahlen.

 


Anlage/n:

- Nutzungsvertrag vom 27.09.1978

- Antrag SV Leiferde

- Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus

- Entwurf des Änderungsvertrages

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Nutzungsvertrag SV Leiferde_1978 (262 KB)      
Anlage 1 2 Antrag des SV Leiferdev. 06.05.14 (173 KB)      
Anlage 3 3 Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus_LSB (715 KB)      
Anlage 4 4 1 Änd Nutzungsvertrages_Entwurf (138 KB)      
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