Vorlage - SGM/2014/345  

Betreff: Pflichtenbelehrung eines neuen Samtgemeinderatsmitgliedes
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 12 91 21 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Anhörung
29.07.2014 
16. Sitzung des Samtgemeinderates zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
Anlage zur Vorlage SGM_2014_345  

Sachverhalt:

 

Der Samtgemeindebürgermeister / Der stellv. Samtgemeindebürgermeister belehrt das Samtgemeinderatsmitglied

 

Landolf Lehmann

 

über die Pflichten nach § 40 bis 42 NKomVG.

 

Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit berufen wird, ist gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen.

 

Diese Belehrung ist nach § 54 Abs. 3 NKomVG auch für Samtgemeinderatsmitglieder vorgeschrieben.

 

Die Belehrung ist vom Samtgemeindebürgermeister / stellv. Samtgemeindebürgermeister vorzunehmen und erstreckt sich auf die nachstehenden Pflichten:

 

a) Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)

b) Beachtung des Mitwirkungsverbots (§ 41 NKomVG)

c) Beachtung des Vertretungsverbots (§ 42NKomVG)

 

Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur Vorlage SGM_2014_345 (142 KB)      
Nach oben springen