Vorlage - SGM/2014/348
|
|
Beschlussvorschlag:
1. Die Samtgemeinde Meinersen überträgt das Flurstück 90/3 der Flur 10 von Hillerse – Spielplatzfläche der ehemaligen Kindertagesstätte – zum eingetragenen Buchwert für den Grund und Boden in Höhe von 16.754,13 € an die Gemeinde Hillerse.
2. Die vorhandenen Spielgeräte verbleiben im Eigentum der Samtgemeinde Meinersen.
Sachverhalt:
Mit dem notariellen Vertrag vom 07.07.1995 hat die Gemeinde Hillerse das Flurstück 90/3 zur Erweiterung des Grundstückes der Kindertagesstätte an die Samtgemeinde Meinersen unter Zahlung eines Ausgleichsbetrages in Höhe von 30.000,00 DM übertragen.
Nach Aufgabe der bestehenden Kindertagesstätte hat nunmehr die Gemeinde Hillerse die Rückübertragung dieser Fläche beantragt. Die Gemeinde Hillerse plant die Umsetzung des Projektes „Betreutes Wohnen“ an diesem Standort.
Nach den einheitlich gefassten Grundsatzbeschlüssen hat eine Übertragung von Grundstücken zwischen Samtgemeinde und den Gemeinden grundsätzlich zu den in der Anlagenbuchhaltung eingestellten Buchwerten zu erfolgen. Der Buchwert liegt bei diesem Grundstück bei 16.754,13 €.
Die auf dem Grundstück befindlichen Spielgeräte verbleiben bei der Samtgemeinde Meinersen.
In dem als Anlage beigefügten Lageplan ist die entsprechende Grundstücksfläche gekennzeichnet.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Grundstücksübertragung ergibt sich für die Samtgemeinde Meinersen eine Einzahlung im Finanzhaushalt in Höhe von 16.754,13 €. In gleicher Höhe verringert sich das Grundvermögen der Samtgemeinde Meinersen. Direkte Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt liegen nicht vor.
Im Rahmen der Grundstücksübertragung entstehen der Samtgemeinde Meinersen keine Aufwendungen, diese werden vollständig von der Gemeinde Hillerse getragen.
Anlage/n:
Lageplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Lageplan Kindergartengrundstück Hillerse (293 KB) |