Vorlage - SGM/2014/354  

Betreff: Antrag auf Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen zwecks Zuführung an Pensions- und Beihilferückstellungen 2013
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:11 11 21
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
29.07.2014 
16. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Es wird überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 439.718,00 Euro im Ergebnishaushalt 2013 zwecks Zuführung an Pensions- und Beihilferückstellungen zugestimmt. Die Deckung erfolgt zum Teil durch Minderaufwendungen der weiteren Budgets für Personalaufwendungen in Höhe von rund 66.000,00 Euro (vorbehaltlich evtl. Jahresabschlussbuchungen).

 


Sachverhalt:

 

Die Niedersächsische Versorgungskasse (NVK) teilt mit Schreiben vom 20.02.2014 mit, dass den Pensionsrückstellungen für 2013 574.861,00 Euro sowie den Beihilferückstellungen 2013 84.257,00 Euro zuzuführen sind. Dem gegenüber steht ein Ertrag bei den Pensionsrückstellungen für 2013 in Höhe von 100.534,00 Euro und bei den Beihilferückstellungen für 2013 in Höhe von 2.145,00 Euro.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass es sich hier um Aufwendungen und nicht gleichzeitig um Auszahlungen handelt. Das heißt, dass kein echter Geldfluss vorliegt.

 

Im Haushaltsplan besteht ein Budget für derartige nicht zahlungswirksame Personalaufwendungen, welches neben diesen beiden Positionen noch zusätzlich Zuführungen zu Rückstellungen für Altersteilzeit und ähnliche Maßnahmen beinhaltet. Im Haushaltsplan 2013 wurde dieses Budget mit 238.600,00 Euro veranschlagt. Für die Altersteilzeit-Rückstellungen werden 19.200,00 Euro benötigt, so dass 219.400,00 Euro für Pensions- und Beihilferückstellungen zur Verfügung stehen. Für die von der NVK mitgeteilten Rückstellungszuführungen in o. g. Höhe werden somit 439.718,00 Euro überplanmäßig benötigt.

 

Die Ursache für die Budgetüberschreitung liegt im Wesentlichen darin, dass die Besoldungserhöhung von 2,95 %, die zum 01.06.2014 wirksam wurde, in die Rückstellungsberechnung 2013 mit eingeflossen ist, da das Haushaltsbegleitgesetz 2014 bereits am 16.12.2013 verabschiedet wurde. Der Stichtag für die jährliche Rückstellungsberechnung ist immer der 31.12. Darauf hat auch die Niedersächsische Versorgungskasse in ihrem Schreiben vom 20.02.2014 hingewiesen. Zum Zeitpunkt der Mittelveranschlagung im Sommer 2012 war weder bekannt, wie hoch die Besoldungsanpassung in 2013 ausfallen wird, noch dass ebenfalls im Jahr 2013 eine Besoldungsanpassung von 2,95 % für 2014 beschlossen wird.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Der Ergebnishaushalt wird überplanmäßig mit 439.718,00 Euro belastet, die teilweise mit Minderaufwendungen in Höhe von rund 66.000,00 Euro aus den weiteren Budgets für Personalaufwendungen gedeckt werden können. Auswirkungen auf den Finanzhaushalt gibt es nicht, da, wie bereits erwähnt, kein echter Geldfluss vorliegt. Nach derzeitigem Kenntnisstand ist ein Ausgleich des Jahresergebnisses 2013 nicht in Gefahr.

 


Anlage/n:

keine

Nach oben springen