Vorlage - SGM/2014/355
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Beschlussvorschlag:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2014 wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen:
§ 1
| die bisherigen | erhöht | vermindert | und damit der |
1 | 2 | 3 | 4 | 5 |
Ergebnishaushalt |
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ordentliche Erträge | 16.386.500 | 9.000 |
| 16.395.500 |
ordentliche Aufwendungen | 16.386.500 | 9.000 |
| 16.395.500 |
außerordentliche Erträge | 700.000 |
| 0 | 700.000 |
außerordentliche Aufwendungen | 0 |
| 0 | 0 |
Finanzhaushalt |
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Einzahlungen aus laufender | 15.722.700 | 8.500 |
| 15.731.200 |
Auszahlungen aus laufender | 14.945.200 |
| 89.200 | 14.856.000 |
Einzahlungen für Investitions- | 612.800 |
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| 612.800 |
Auszahlungen für Investitions- | 4.016.800 | 845.300 |
| 4.862.100 |
Einzahlungen für Finanzierungs- | 3.404.000 | 727.900 |
| 4.131.900 |
Auszahlungen für Finanzierungs- | 757.800 |
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| 757.800 |
Nachrichtlich: |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen | 19.739.500 |
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| 20.475.900 |
Gesamtbetrag der Auszahlungen | 19.719.800 |
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| 20.475.900 |
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§ 2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 3.404.000 € um 727.900 € erhöht und damit auf 4.131.900 € neu festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 615.000 € um 55.000 € erhöht und damit auf 670.000 € neu festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.
§ 5
Die Hebesätze der Samtgemeindeumlage werden nicht geändert.
Sachverhalt:
Gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG haben die Kommunen unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen erheblichen Umfang entstehen oder geleistet werden müssen.
Allein die Schaffung weiterer 50 Kindergartenplätze in Leiferde führt zu Mehrauszahlungen von über 600.000 €.
Des Weiteren sind Positionen aufgrund neuer Sachstände auch in geringerer Höhe aufgenommen worden.
Ein Großteil der Beträge ist der Politik aufgrund von Beschlüssen über außer- oder überplanmäßigen Ausgaben bereits bekannt.
Einzelne Erläuterungen finden sich in den Produkten des Nachtrages.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Festsetzung des Nachtrages
Anlage/n:
Entwurf Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Nachtragsentwurf 2014 (610 KB) |