Vorlage - SGM/2014/355  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2014
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
30.06.2014 
10. Sitzung des Haushaltsausschusses der Samtgemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
29.07.2014 
16. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Nachtragsentwurf 2014  

Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2014 wird mit folgenden Festsetzungen beschlossen:

 

§ 1

 

die bisherigen
festgesetzten
Gesamtbeträge
- Euro -

erhöht
um
- Euro -

vermindert
um
- Euro -

und damit der
Gesamtbetrag
des Haushaltsplans
einschließlich
der Nachtrags-
werte fest-
gestetzt auf
- Euro -

1

2

3

4

5

Ergebnishaushalt

 

 

 

 

ordentliche Erträge

16.386.500

9.000

 

16.395.500

ordentliche Aufwendungen

16.386.500

9.000

 

16.395.500

außerordentliche Erträge

700.000

 

0

700.000

außerordentliche Aufwendungen

0

 

0

0

Finanzhaushalt

 

 

 

 

Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

15.722.700

8.500

 

15.731.200

Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit

14.945.200

 

89.200

14.856.000

Einzahlungen für Investitions-
tätigkeit

612.800

 

 

612.800

Auszahlungen für Investitions-
tätigkeit

4.016.800

845.300

 

4.862.100

Einzahlungen für Finanzierungs-
tätigkeit

3.404.000

727.900

 

4.131.900

Auszahlungen für Finanzierungs-
tätigkeit

757.800

 

 

757.800

Nachrichtlich:

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen
des Finanzhaushaltes

19.739.500

 

 

20.475.900

Gesamtbetrag der Auszahlungen
des Finanzhaushaltes

19.719.800

 

 

20.475.900

 

 

 

 

 

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 3.404.000 € um 727.900 € erhöht und damit auf 4.131.900 € neu festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 615.000 € um 55.000 € erhöht und damit auf 670.000 € neu festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite beansprucht werden dürfen, wird nicht verändert.

§ 5

Die Hebesätze der Samtgemeindeumlage werden nicht geändert.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 NKomVG haben die Kommunen unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen bei einzelnen Haushaltspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen oder Gesamtauszahlungen erheblichen Umfang entstehen oder geleistet werden müssen.

Allein die Schaffung weiterer 50 Kindergartenplätze in Leiferde führt zu Mehrauszahlungen von über 600.000 €.

Des Weiteren sind Positionen aufgrund neuer Sachstände auch in geringerer Höhe aufgenommen worden.

Ein Großteil der Beträge ist der Politik aufgrund von Beschlüssen über außer- oder überplanmäßigen Ausgaben bereits bekannt.

Einzelne Erläuterungen finden sich in den Produkten des Nachtrages.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Festsetzung des Nachtrages

 

 


Anlage/n:

 

Entwurf Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Nachtragsentwurf 2014 (610 KB)      
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