Vorlage - SGM/2014/356  

Betreff: Satzung über die Reinigung der Straßen, Wege und Plätze in der Samtgemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
29.07.2014 
16. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Strassenreinigungssatzung_Stand19062014  

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung über die Reinigung der Straßen, Wege und Plätze in der Samtgemeinde Meinersen vom 30.09.2001, in der Fassung vom 01.01.2002 wird mit Rechtskraft der neu zu beschließenden Straßenreinigungssatzung aufgehoben.

 

Die Satzung über die Reinigung der Straßen, Wege und Plätze in der Samtgemeinde Meinersen (Straßenreinigungsatzung) vom 29.07.2014 wird beschlossen.

 

Redaktionelle Änderungen im Rahmen des Genehmigungs- bzw. Bekanntmachungsverfahren kann die Verwaltung eigenständig ergänzen.

 


Sachverhalt:

 

Aufgrund  der Neuregelung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist auch eine Änderung der rechtlichen Grundlage der Straßenreinigungsatzung im ersten Absatz der Satzung erforderlich.

 

Zur einfacheren Anwendung und besseren Lesbarkeit, insbesondere auch für Bürgerinnen und Bürger, wird vorgeschlagen, die bisherige Satzung aufzuheben und eine neue zu beschließen, dabei ist der Text der bisherigen Fassung nur in wenigen Punkten geändert worden.

 

Zur besseren Lesbarkeit der Satzung wurden die Paragraphen mit Überschriften versehen.

 

Inhaltlich ist in § 4 – Räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung, Buchstabe b) Mitgliedsgemeinde Leiferde mit Gemeindeteil Dalldorf die Ausnahme „Gemeindeteil Dalldorf, die Eigentümer der Ackerflächen östlich der Meinerser Straße hinter Haus Nr. 6 bis Ortsausgang“ gestrichen worden. Aufgrund der nunmehr zulässigen und teilweise schon durchgeführten Bebauung muss jetzt dort auch die Straßenreinigungssatzung Anwendung finden.

 

In § 4, Buchstabe c) ist der Gemeindeteil Warmse ergänzt.

 

Ebenfalls bei § 4 Buchstabe c) wird vorgeschlagen, die Gemeindeteile Bokelberge, Brenneckenbrück und Gilde in die Straßenreinigungspflicht mit einzubeziehen, da kein Erfordernis mehr für eine Ausnahme gesehen wird.

 

 

Insgesamt sind einzelne notwendige textliche Ergänzungen bzw. Begriffserklärungen eingefügt.

 

Die zu streichenden Textteile sind in roter Schrift, die neu hinzugefügten Textteile in grüner Schrift gekennzeichnet.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

 


Anlage/n:

Satzung über die Reinigung der Straßen, Wege und Plätze in der Samtgemeinde Meinersen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Strassenreinigungssatzung_Stand19062014 (141 KB)      
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