Vorlage - SGM/2014/358  

Betreff: Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Freibad der Samtgemeinde Meinersen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
29.07.2014 
16. Sitzung des Samtgemeinderates geändert beschlossen     
Anlagen:
Freibadgebührensatzung_2014_358  

Beschlussvorschlag:

 

Die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Freibad der Samtgemeinde Meinersen in der Fassung vom 29.07.2014 wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Folgende Änderungen werden seitens der Verwaltung vorgeschlagen, diese sind im beigefügten Entwurf rot markiert:

 

Seit der Sanierung der Sanitäranlagen und somit ab Saisonbeginn 2014 werden im Waldbad Meinersen für den Erwerb von Duschmarken Gebühren in Höhe von 0,30 EUR erhoben. Die Gebührensatzung wird um diese Gebühr in § 2 Abs. 1 Nr. 5 entsprechend ergänzt.

 

Weiterhin sieht die Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Freibad der Samtgemeinde Meinersen in § 4 Abs. 1 für Schulen und Kindertagesstätten ausdrücklich eine Befreiung der Gebührenpflicht vor. Nach § 24 SGB VIII ist die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege der Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gleichgesetzt. Eine Wertigkeit der Angebote ist gesetzlich nicht vorgesehen. Daher ist es folgerichtig, auch die Kindertagespflege und die Spielkreise von der Gebührenpflicht auszunehmen. Auch unter dem Aspekt der Familienfreundlichkeit ist die Gleichbehandlung der Betreuungsangebote wünschenswert. Somit wird der allgemeine gesetzliche Begriff „Kindertageseinrichtung“ für die institutionelle Betreuung verwendet.

 

In der Regel fallen diese Kinder aufgrund des Alters (unter 3 Jahren) sowieso schon unter die Regelung des § 2 Abs. 4 der Gebührensatzung. Um eine Gleichbehandlung der Betreuungsangebote für Kinder umzusetzen wird somit für den § 4 Abs. 1 der Gebührensatzung eine Änderung vorgeschlagen.

 

Die Gebühren für den Eintritt bleiben unverändert.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN



Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Benutzungsgebühren aus dem Verkauf von Duschmarken werden im Ergebnishaushalt als Ertrag vereinnahmt.

 

Durch die Befreiung der Gebührenpflicht für die Kindertagespflege und die Spielkreise verringern sich die Benutzungsgebühren bzw. die Erträge.

 


Anlage/n:

Entwurf der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Freibad der Samtgemeinde Meinersen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Freibadgebührensatzung_2014_358 (160 KB)      
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