Vorlage - SGM/2010/036
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Beschlussvorschlag:
Auf die Stellenausschreibung für die Besetzung der Stelle wird verzichtet.
Die Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde ist einzuholen.
Sachverhalt:
Der Samtgemeinderat beabsichtigt, die Hauptsatzung durch Beschluss am 13.12.2010 insoweit zu ändern, dass die Umwandlung der Stelle des Leiters des Kämmereiamtes in eine Wahlbeamtenstelle vorgenommen werden kann. Die dazu erforderliche Genehmigung durch die Kommunalaufsichtsbehörde ist noch einzuholen. Die stellenplanmäßigen Voraussetzungen für das Haushaltsjahr 2011 werden parallel politisch beraten.
Gemäß § 81 Abs. 3 NGO ist die Stelle öffentlich auszuschreiben. Der Rat kann jedoch im Einvernehmen mit dem Samtgemeindebürgermeister beschließen, von der Ausschreibung abzusehen, wenn er beabsichtigt, den bisherigen Stelleninhaber zu wählen. Die Zustimmung der Kommunalaufsichtsbehörde zum Verzicht auf die Stellenausschreibung ist einzuholen. Wenn die Kommunalaufsicht die Auffassung vertreten sollte, dass durch die Umwandlung der Stelle (Beamter auf Lebenszeit ./. Beamter auf Zeit) der Beamte nicht „der bisherige Stelleninhaber“ ist, ist die Zustimmung nach § 81 Abs. 3 Satz 5 NGO zu beantragen (Verzicht auf die Ausschreibung in sonstigen Fällen).
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
keine