Vorlage - SGM/2010/037  

Betreff: 1. Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Meinersen vom 19.06.2007
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
13.12.2010 
24. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
1_Ae_Hauptsatzung SGM  

Beschlussvorschlag:

 

Die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Samtgemeinde Meinersen vom 19.06.2007 wird in der anliegenden Form beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Im Hinblick auf die geplante Organisationsänderung innerhalb der zweiten Führungsebene der Samtgemeindeverwaltung wird vorgeschlagen, im Stellenplan der Samtgemeinde eine neue Stelle für ein Beamtenverhältnis auf Zeit darzustellen. Gemäß § 81 Abs. 1 Nds. Gemeindeordnung (NGO) können andere leitende Beamtinnen und Beamte auf Zeit nur nach Maßgabe der Hauptsatzung berufen werden. Da die bisherige Hauptsatzung eines solche Stelle nicht vorsieht, wäre eine Änderung erforderlich.

 

Die Niedersächsische Kommunalbesoldungsverordnung (NKBesVO) bietet für Samtgemeinden ab 20.001 Einwohner die Möglichkeit zur Einrichtung einer solchen Stelle. Auf die Darstellung im Stellenplan wird verwiesen.

 

Mit dieser Änderung sollen neben der Entscheidung über den Stellenplan die materiell- rechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Maßnahme geschaffen werden. Die personalrechtlichen Entscheidungen werden zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt.

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 


Anlage/n:

Entwurf der 1. Änderung der Hauptsatzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1_Ae_Hauptsatzung SGM (32 KB)      
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