Vorlage - SGM/2014/364
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Sachverhalt:
Die im Haushaltsjahr 2013 angefallenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung sowie die Eilfälle werden zur Kenntnis genommen.
Gemäß § 117 Absatz 1 NKomVG sind der Samtgemeinderat sowie der Samtgemeindeausschuss spätestens mit der Vorlage der Jahresrechnung über über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen von unerheblicher Bedeutung zu unterrichten. Vom Samtgemeinderat bewilligte Mittel werden ebenfalls aufgeführt, um einen Überblick über die gesamten finanziellen Auswirkungen zu gewährleisten.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich in Höhe der zusätzlich bereitgestellten Mittel.
Anlage/n:
Übersicht über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 2013
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Über- und außerplanmäßige Ausgaben 2013 SG (88 KB) |