Vorlage - SGM/2014/368  

Betreff: Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30-37 62 00-Poe.
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
29.07.2014 
16. Sitzung des Samtgemeinderates geändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt folgende Feuerwehrfahrzeuge über die KWL (Kommunale Wirtschafts- und Leistungsgesellschaft) auszuschreiben:

 

1.              Für die Ortsfeuerwehr Ahnsen wird ein TSF beschafft.

 

Die erforderliche haushaltsrechtliche Ermächtigung steht als Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2014 in Höhe von 90.000,- EUR zur Verfügung.

 

2.               Für die Ortsfeuerwehr Leiferde wird ein LF 10/20 beschafft.

 

Die erforderliche haushaltsrechtliche Ermächtigung steht als Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2014 in Höhe von 260.000,- zur Verfügung.

 

3.              Für die Ortsfeuerwehr Meinersen wird ein HLF 20 beschafft.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen in Höhe von 350.000,- EUR im Haushalt 2014 zur Verfügung.

 


Sachverhalt:

 

Durch Beschluss des Samtgemeinderates vom 26.06.2013 wurde der von der Fa. Forplan erstellte Brandschutzbedarfsplan verabschiedet und für die Organisation und Ausstattung der Feuerwehren der Samtgemeinde Meinersen bis auf Weiteres als verbindliches Planungsinstrumentarium festgelegt.

 

Im Rahmen dieses Brandschutzbedarfsplanes ist ebenfalls u. a. die zukünftige Fahrzeugkonzeption dargestellt.

 

Im Sollkonzept ist festgelegt, dass einer Überalterung der Fahrzeuge entgegenzuwirken ist und dies in einem Fahrzeugbeschaffungsplan zu überwachen ist.

 

Unter Berücksichtigung der Reparaturanfälligkeit und auch aufgrund gesetzlicher Vorschriften (z. B. Austausch von Reifensätzen, Erneuerung der druckführenden Teile etc.) sollte lt. Brandschutzbedarfsplan ein Maximalalter der Fahrzeuge (ohne Mannschaftstransportfahrzeuge) von 20 bis 25 Jahren nicht überschritten werden.

 

In der Vergangenheit wurde bei Großfahrzeugen in den hiesigen Feuerwehren eine Nutzungsdauer von 25 Jahren zugrunde gelegt. Dies hat teilweise dazu geführt, dass aufgrund von technischen Problemen aufwendige Zwischenreparaturen oder kurzfristige Ersatzbeschaffungen erforderlich waren.

 

Im Rahmen der Neukonzeption wird eine Nutzungsdauer für Fahrzeugnutzungen von 20 Jahren zugrunde gelegt.

Für die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren der Samtgemeinde Meinersen ist diese Nutzungsdauer unabdingbar und nicht nach oben zu verschieben. Dies gilt in besonderem Maße für die Fahrzeuge der Stützpunktwehren.

 

Bei den politischen Diskussionen zum Brandschutzbedarfsplan bestand ebenfalls Einigkeit, sich bei der Beschaffung ausschließlich an der Nutzungsdauer zu orientieren und nicht wie in der Vergangenheit jedes Fahrzeug spezifisch auf seinen technischen Zustand zu prüfen, um dieses dann länger als die festgelegte Nutzungsdauer im Dienst zu belassen.

 

Diese Grundlagen sind in die Haushaltsberatungen eingeflossen und die entsprechenden Mittel wurden im Rahmen eines Haushaltsansatzes oder als Verpflichtungsermächtigung in den Haushalt aufgenommen.

 

Zum Fahrzeug Ahnsen

 

Das TSF der Ortsfeuerwehr Ahnsen aus dem Baujahr 1991 war zum Zeitpunkt der Verabschiedung des Brandschutzbedarfsplanes bereits 22 Jahre alt. Nach der bisherigen damaligen Beschaffungsliste, die noch von einer Nutzungsdauer von 25 Jahren ausgegangen ist, wäre eine Neubeschaffung im Jahre 2016 erforderlich.

 

Die erforderliche TÜV-Vorführung des Fahrzeuges im November 2013 hat das Fahrzeug nicht bestanden. Für die erfolgreiche Wiedervorführung wären Reparaturen in Höhe von ca. 3.900,- EUR erforderlich. Um die Einsatzfähigkeit der OFW Ahnsen sicherzustellen, konnte über die Verwertungsgesellschaft des Bundes ein vergleichbares Gebrauchtfahrzeug mit TÜV bis Februar 2015 ersteigert werden. Der Ersteigerungspreis lag unter den kalkulierten Reparaturkosten. Das bisherige Fahrzeug ist über die Internetauktion des Zoll versteigert worden. Das jetzige nachbeschaffte gebrauchte Fahrzeug wird bei Umsetzung der Beschaffung ebenfalls versteigert.

 

Im Brandschutzbedarfsplan ist als Nachfolgefahrzeug ebenfalls ein TSF vorgesehen.

 

Zum Fahrzeug Leiferde

 

Das vorhandene LF 8 ist aus dem Jahre 1990 und hat im Jahre 2015 die damals festgelegte 25jährige Nutzungsdauer erreicht.

 

Im Brandschutzbedarfsplan ist als Nachfolge aufgrund einer Normänderung ein LF 10/20 vorgesehen.

 

Die Fahrzeugbeschaffung soll jetzt eingeleitet werden, damit im Jahre 2015 das neue Fahrzeug nach Ablauf der damaligen Nutzungsdauer von 25 Jahren zur Verfügung steht.

 

Das bisherige LF 8 wird nach Umsetzung der Beschaffung über die Auktionsplattform des Zoll versteigert.

 

Zum Fahrzeug Meinersen

 

Das vorhandene LF 8 aus dem Jahre 1987 hat bereits eine Nutzungsdauer von 27 Jahren hinter sich.

 

Nach den damaligen Planungen des Samtgemeindekommandos war bereits im Jahre 2012 eine Ersatzbeschaffung geplant, wurde aber aufgrund des technischen Zustandes des Fahrzeuges verschoben. Es ist nicht auszuschließen, dass hier in Kürze ebenfalls größere technische Probleme auftreten werden.

 

Das bisherige LF 8 wird ebenfalls über die Auktionsplattform des Zoll versteigert.

 

Als Nachfolgefahrzeug ist im Brandschutzbedarfsplan ein HLF 20 vorgesehen.

 

Ablauf der Beschaffung

 

Verwaltungsseitig ist beabsichtigt, die Beschaffung über die KWL abzuwickeln. Die KWL ist eine Tochter des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes und führt für die Mitglieder unter anderem die Ausschreibungs- und Beschaffungsverfahren im Bereich Feuerwehrfahrzeuge durch. Aufgrund der Beschaffungssummen sind zumindest bei den Fahrzeugen für Leiferde und Meinersen die Schwellenwerte für eine europaweite Ausschreibung erreicht. Hausintern können europaweite Ausschreibungen nicht abgewickelt werden. Aus Rechtssicherheitsgründen wickelt die Samtgemeinde, wie andere Kommunen auch, zukünftig die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen über die KWL ab. Die Verfahrenskosten bei der KWL betragen 3 % des Auftragswertes, maximal jedoch 5.000, EUR.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Beschaffung entstehen Kosten in Höhe von insgesamt 700.000,- EUR. Mittel stehen im Haushaltsplan in Höhe von 350.000,- EUR bzw. als Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 350.000,- EUR zur Verfügung.

 

Bei Umsetzung der Beschaffung erhöhen diese Maßnahmen das Bilanzvolumen.

 

Der jährliche Abschreibungsaufwand für die Fahrzeuge beläuft sich auf insgesamt 35.000, EUR bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren.

 

Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten lassen sich im Vorgriff nicht genau benennen. Es handelt sich insbesondere um Treibstoff-/Schmierstoffkosten, deren Umfang einsatzabhängig ist, sich aber nicht groß abweichend von der bisherigen Nutzung darstellen wird.

 


Anlage/n:

keine

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