Vorlage - SGM/2014/369  

Betreff: Festsetzung Wahltermin Samtgemeindebürgermeisterwahlen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
08.12.2014 
18. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage zur Vorlage SGM_2014_369  

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Wahl zum/zur Samtgemeindebürgermeister/in wird auf den 19. April 2015 festgelegt.

 

    Eine etwa notwendig werdende Stichwahl findet am 10. Mai 2015 statt.

 

2. Zum Samtgemeindewahlleiter wird Samtgemeindebürgermeister Heinrich Wrede berufen.

 

    Zum stellv. Samtgemeindewahlleiter wird Samtgemeinderat Arndt-Christoph Föcks

    berufen.

 

 


Sachverhalt:

 

Zu 1.

 

Die achtjährige Amtszeit von Herrn SGB Wrede endet am 30.09.2015.

 

Somit muss gemäß § 80 (8) NKomVG innerhalb von 6 Monaten vor dem Ablauf der Amtszeit die Wahl der Nachfolgerin oder des Nachfolgers stattfinden.

 

Gemäß § 45 b (2) NKWG bestimmt der Rat den Wahltag.

 

Durch die Umstellung von der achtjährigen auf die fünfjährige Wahlperiode in Verbindung mit der Festlegung eines „allgemeinen Kommunalwahltages“ für die Wahl der Abgeordneten und der Direktwahlen, ergibt sich gemäß § 80 (3) Nr. 3 NKomVG für den/die Nachfolger/in eine Amtszeit von 6 Jahren. Im Jahr 2021 wird der „allgemeine Kommunalwahltag“ erstmalig durchgeführt.

 

Zu 2.

 

Samtgemeindewahlleiter ist der Samtgemeindebürgermeister. Im Falle einer Kandidatur des SGB ist die Wahlleitung von dem Rat gemäß § 9 NKWG zu berufen.

 

Stellvertreter ist der Vertreter im Amt, Eckhard Montzka. Im Falle einer Kandidatur des ESGR ist die stellv. Wahlleitung von dem Rat gemäß § 9 NKWG zu berufen. Da die Kandidatur von Herrn Montzka nicht auszuschließen ist, wird Herr Samtgemeinderat Arndt-Christoph Föcks als stellv. Wahlleiter von der Verwaltung vorgeschlagen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Notwendigkeit einer separaten Stellungnahme zur demographischen Entwicklung: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten für die Durchführung der Samtgemeindebürgermeisterwahl wurden im Haushalt 2015 eingeplant.

 

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur Vorlage SGM_2014_369 (199 KB)      
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