Vorlage - MEI/2014/223
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Beschlussvorschlag:
Unter der Voraussetzung der Übernahme der Bauleitplanungskosten durch die Antragstellerin und des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages, wird der hintere Teil des Flurstückes 98 der Flur 9, Gemarkung Seershausen (orange markiert) in Größe von ca. 650 m² einer Wohnbaunutzung zugeführt.
Der bestehende Bebauungsplan „Eikhoopsfuhren“ ist zu ändern, das formelle Verfahren ist einzuleiten.
Mit dem Änderungsverfahren wird das Planungsbüro Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig, beauftragt.
Sachverhalt:
Der Vorlage ist der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Eikhoopsfuhren“ beigefügt. Die Antragstellerin beabsichtigt, den hinteren Teil (im Lageplan rot markierte Fläche) des Grundstückes, Eickhoopsweg 9, Gemeindeteil Seershausen zu bebauen.
Um dem Wunsch entsprechen zu können, bedarf es einer entsprechenden Änderung des Bebauungsplanes, da die Fläche aktuell als nicht überbaubare Fläche (Grünfläche) ausgewiesen ist (siehe beigefügter Bebauungsplanauszug „Eikhoopsfuhren“). Aufgrund der Kostenübernahme der Bauleitplanungskosten durch die Antragstellerin und der ausdrücklich vom Gesetzgeber nach dem BauGB empfohlenen Nachverdichtung der Ortslage, sollte dem Antrag zugestimmt werden.
Der Bebauungsplan Eikhoopsfuhren ist in seiner ursprünglichen Fassung seit dem 13.05.1968 rechtsverbindlich.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Antrag
Auszug aus der Liegenschaftskarte
Auszug B-Plan „Eikhoopsfuhren“
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | AntragÄnderungEikhoopsfuhren (34 KB) | ||||
2 | AuszugLiegenschaftskatEikhoopsfuhren (308 KB) | ||||
3 | AuszugBPlanEikhoopsfuhren (250 KB) |
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