Vorlage - MUE/2014/241
|
|
Sachverhalt:
Das beratende Mitglied (Bürgervertreter) Florian Fischer hat das Amt im Haushaltsausschuss niedergelegt.
Herr Mathias Herbig übernimmt das Amt des beratenden Mitglieds im Haushaltsausschuss der Gemeinde.
Das gemäß § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes nicht dem Gemeinderat angehörige Mitglied des Haushaltsausschusses
Mathias Herbig
ist gemäß § 43 NKomVG auf die ihm nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hinzuweisen. Die Belehrung ist vom Bürgermeister vorzunehmen und erstreckt sich auf nachstehende Pflichten:
a) Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)
b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)
c) Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)
Der Hinweis ist aktenkundig zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlag
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage zur Vorlage MUE_2014_241 (139 KB) |