Vorlage - SGM/2014/376
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Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 21.07.2014 übersendete die Abteilung „Überörtliche Kommunalprüfung“ des Niedersächsischen Landesrechnungshofes die Prüfungsmitteilung „Wirtschaftlichkeit von Samtgemeinden im Vergleich zu Einheitsgemeinden“.
Ziel der Prüfung war es laut Textziffer 3, festzustellen, inwieweit die Unterschiede im kommunalverfassungsrechtlichen Aufbau von Samtgemeinden und Einheitsgemeinden tatsächlich zu unterschiedlichen Aufwendungen führt.
Gem. § 5 des Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetzes ist dem Samtgemeinderat eine Zusammenfassung über den wesentlichen Inhalt des Schlussberichts unverzüglich bekannt zu geben. Nach der Bekanntgabe ist die Prüfungsmitteilung an sieben Tagen öffentlich auszulegen, soweit schutzwürdige Interessen Dritter nicht entgegenstehen. Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die Prüfungsmitteilung ist dieser Vorlage als Anlage in vollem Umfang zur Kenntnis beigefügt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Aufgrund der Prüfung ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Prüfungsmitteilung des Landesrechnungshofes
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | PM Wirtschaftlichkeit von Samtgemeinden (151 KB) | ||||
2 | Anlage Datenblatt zur PM (28 KB) |