Vorlage - HIL/2013/128-02  

Betreff: Bebauungsplan "Rolfsbütteler Feld", Gemeindeteil Hillerse;
- Satzungsbeschluss -
Status:öffentlich  
Aktenzeichen:61-26-01/10Bezüglich:
HIL/2013/128
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
30.09.2014 
20. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Tab_3-2-4-2_RolfsbüttelerFeld  
RolfsbüttelerFeld_10-1 PLZ+TF-sw  
Begr_10_1_RolfsbüttelerFeld  
_RolfsbüttelerFeld_10-1 Entwurf-Orig-farbe  
_RolfsbüttelerFeld_10-1 Bplan-Orig-farbe  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hillerse beschließt zu den im Verfahren gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB vorgebrachten Anregungen wie in der Anlage dargestellt.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hillerse beschließt aufgrund des § 10 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) und des § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan „Rolfsbütteler Feld“ nach Prüfung der Anregungen/ Stellungnahmen als Satzung.

 

  1. Zugleich beschließt der Rat der Gemeinde Hillerse die Begründung mit Umweltbericht gemäß § 2a BauGB zum Bebauungsplan „Rolfsbütteler Feld“.

 

  1. Zur Durchführung des Vorhabens ist mit dem Grundstückseigentümer, Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG), Hannover, kurzfristig ein Dienstleistungsvertrag abzuschließen. Die Verwaltung wird ermächtigt, diesen als Geschäft der laufenden Verwaltung eigenverantwortlich zu realisieren.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Rolfsbütteler Feld“ hat in der Zeit vom 08. April 2014 bis zum 09. Mai 2014 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB erfolgte gleichzeitig.

 

Während der Auslegung wurden von den in der Anlage aufgeführten Behörden und Träger öffentlicher Belange und von Dritten Stellungnahmen abgegeben. Die Stellungnahmen werden inhaltlich wiedergegeben und – soweit Anregungen vorgebracht wurden – mit entsprechenden Beschlussvorschlägen versehen.

 

Am 22.07.2014 hat die Gemeinde Hillerse mit dem Grundstückseigentümer, Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG), die weitere Vorgehensweise zur Realisierung des Bauleitplanverfahrens abgestimmt. Die Gemeinde wird nach der Planaufstellung die Umsetzung der Maßnahme in enger Abstimmung mit der NLG vornehmen und dazu in Kürze einen entsprechenden Dienstleistungsvertrag abschließen. Um eine kurzfristige Realisierung des Projektes sicherstellen zu können, wird empfohlen die Verwaltung zu ermächtigen, den Vertrag als Geschäft der laufenden Verwaltung mit der NLG abzuschließen.

Sollte den Beschlussempfehlungen gefolgt werden, ist keine wesentliche Änderung des Bebauungsplanentwurfes erforderlich, sodass das Bauleitplanverfahren durch den Satzungsbeschluss zum Abschluss gebracht werden kann.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die Bauleitplanung entstehen einmalige Aufwendungen in Höhe von 7.000,00 € im Ergebnishaushalt und Auszahlungen im Finanzhaushalt.

 


Anlage/n:

Zusammenstellung Abwägung

Bebauungsplan

Planzeichenerklärung

Begründung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Tab_3-2-4-2_RolfsbüttelerFeld (418 KB)      
Anlage 2 2 RolfsbüttelerFeld_10-1 PLZ+TF-sw (177 KB)      
Anlage 3 3 Begr_10_1_RolfsbüttelerFeld (887 KB)      
Anlage 4 4 _RolfsbüttelerFeld_10-1 Entwurf-Orig-farbe (551 KB)      
Anlage 5 5 _RolfsbüttelerFeld_10-1 Bplan-Orig-farbe (1142 KB)      
Stammbaum:
HIL/2013/128   Ausweisung eines Flächenpools für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Gemeindeteil Hillerse   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
HIL/2013/128-02   Bebauungsplan "Rolfsbütteler Feld", Gemeindeteil Hillerse; - Satzungsbeschluss -   Fachbereich 60 - Planen & Bauen   Beschlussvorlage
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