Vorlage - MEI/2014/236  

Betreff: Antrag des Trägervereines Bürgerheim Päse und Bauernschaft e.V.;
hier: Erneuerung der Heizungsanlage im Dorfgemeinschaftshaus Päse
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30-81 46 35-Poe.
Beratungsfolge:
Sport-, Sozial- und Kulturausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
13.11.2014 
12. Sitzung des Sport-, Sozial- und Kulturausschusses der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
27.11.2014 
17. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Antrag des Trägervereins  

Beschlussvorschlag:

 

Der Trägerverein Bürgerheim Päse & Bauernschaft e.V. erhält einen Zuschuss für die Erneuerung der Gastherme im Dorfgemeinschaftshaus Päse in Höhe von 4.500,00 EUR. Entsprechende Haushaltsmittel werden im Haushalt 2015 bereitgestellt.

 

Der Verein verpflichtet sich, die zum Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung des Zuschusses erforderlichen Belege nachzureichen (Verwendungsnachweis).

 

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Gemeinde Meinersen hat am 20.12.2012 mit Vorlage MEI/2012/083 den Antrag des Trägervereines Bürgerheim Päse & Bauernschaft e.V. auf einen Zuschuss für die Außendämmung am Dorfgemeinschaftshaus (DGH) Päse zunächst abgelehnt und darum gebeten, für den Haushalt 2014 detaillierte Informationen über Art, Umfang und Notwendigkeit der Maßnahmen vorzulegen.

 

Laut Mitteilung vom 19.07.2013 des 2. Vorsitzenden des Trägervereines Bürgerheim Päse & Bauernschaft Herrn Dr. Schaper wird für das Haushaltsjahr 2014 aufgrund neuerer Erkenntnisse die Notwendigkeit einer Außendämmung am Bürgerheim Päse nicht mehr gesehen. Vielmehr wird im Zuge einer energetischen Sanierung im Bürgerheim die Erneuerung der Gastherme an der Heizungsanlage im DGH Päse angestrebt.

 

Im Haushalt 2014 wurden vorsorglich für die Außendämmung seinerzeit unter dem Produkt 5730100 im Ergebnishaushalt 3.000,00 € bereitgestellt. Diese Mittel wurden im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe im Kulturzentrum (Notbeleuchtungsanlage) als Deckungsvorschlag verwendet, nachdem bekannt wurde, dass der Zuschuss für die Außendämmung nicht erforderlich ist. Somit sind diese Mittel nicht mehr übertragbar bzw. verfügbar.

 

Der Verein erhält einen jährlichen Zuschuss zu den Bewirtschaftungs- und Bauunterhaltungskosten in Höhe von 5.500,00 €. Nach § 5 (2) des Überlassungsvertrages vom 18.12.2007 kann dieser aufgrund des aufgestauten Investitionsbedarfes im Bereich der Bauunterhaltung durch Mittelabforderung einen Investitionskostenzuschuss zur Durchführung weiterer Maßnahmen erhalten. Die Haushaltsmittel sind rechtzeitig bei der Gemeinde zu beantragen.

 

Mit Schreiben vom 17.09.2014 stellt Herr Schaper nun den Antrag auf einen Zuschuss in Höhe von 4.500,00 € für den Austausch der Gastherme im DGH Päse unter Vorlage eines aktualisierten Kostenangebotes vom 25.07.2014 (siehe Anlage). 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsentwurf 2015 wurden unter dem Produkt 5730100 im Ergebnishaushalt 4.300,00 € (lt. Kostenangebot vom 05.08.13 – nicht als Anlage beigefügt) vorgesehen. Im Falle einer Zuschussgewährung im Sinne des Trägervereines, ist der Ansatz aus dem Haushaltsentwurf entsprechend zu erhöhen.

 

Weiterhin entstehen Aufwendungen Im Ergebnishaushalt, da es sich um eine Bauunterhaltungsmaßnahme handelt.

 


Anlage/n:

- Antrag des Trägervereines vom 17.09.2014

- Kostenangebot

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Antrag des Trägervereins (209 KB)      
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