Vorlage - MEI/2014/237
|
|
Beschlussvorschlag:
Unter der Voraussetzung der Übernahme der Bauleitplanungskosten durch die Antragsteller und des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages wird eine Teilfläche des Flurstückes 38/5 der Flur 14, Gemarkung Seershausen, in Größe von ca. 2.000 m² einer Wohnbaunutzung zugeführt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gausekamp“, 2. Änderung, wird beschlossen, das formelle Verfahren ist einzuleiten.
Mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wird das Planungsbüro ArGoPlan, Dipl.-Ing. Waldemar Goltz, Brahmsstraße 51, 38518 Gifhorn, beauftragt.
Sachverhalt:
Der Vorlage beigefügt ist der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Gausekamp“.
Die Antragsteller beabsichtigen die Bebauung der im Lageplan rot markierten Fläche mit einem Wohnhaus.
Um dem Wunsch entsprechen zu können, bedarf es einer erneuten Änderung des Bebauungsplanes, da die Fläche aktuell als nicht überbaubare Fläche ausgewiesen ist. Die betreffende Fläche wurde als Wohnbaufläche in die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgenommen und der Feststellungsbeschluss dazu am 25.07.2014 vom Samtgemeinderat gefasst.
Aufgrund der Kostenübernahme der Bauleitplanungskosten durch die Antragsteller sollte dem Antrag zugestimmt werden.
Da das Planungsbüro ArGoPlan, Gifhorn, bereits die Urfassung und die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gausekamp“ erstellt hat, wird vorgeschlagen, dieses Büro auch mit der 2. Änderung zu beauftragen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Antrag
Auszug Liegenschaftskataster
Auszug B-Plan „Gausekamp“, 1. Änderung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag2ÄnderungGausekamp (158 KB) | ||||
2 | AuszugLiegenschaftskatGausek2Änd (195 KB) | ||||
3 | AuszugBPlanGausekamp1Änd (204 KB) |
|