Vorlage - HIL/2014/189  

Betreff: Zuschuss zur Grundfinanzausstattung des Vereines zum Erhalt der Lebensqualität in Hillerse e.V.
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - Ha
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
26.03.2015 
23. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse zurückgestellt     

Beschlussvorschlag:

 

Der „Verein zum Erhalt der Lebensqualität in Hillerse e.V.“ erhält als Anschubfinanzierung einen / keinen einmaligen Zuschuss im Jahr 2014 in Höhe von 18.000,00 EUR. Diese Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt.

 

Im Haushaltsjahr 2015 erhält der Verein zum Erhalt der Lebensqualität in Hillerse e.V einen / keinen weiteren Zuschuss in Höhe von 18.000,00 EUR für die Verwirklichung der Satzungszwecke.

 

Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt 2015 bereitzustellen.

 

 


Sachverhalt:

 

Der neu gegründete Verein zum Erhalt der Lebensqualität in Hillerse e.V. stellt mit Schreiben  vom 21.10.2014 einen Antrag auf einen Vereinszuschuss um die in § 2 der Vereinssatzung (siehe Anlage) genannten Zwecke zu erfüllen.

 

Der Verein verfolgt Ziele zur Wahrung öffentlicher Belange. Es liegt daher auch im Interesse der Gemeinde Hillerse, dass der Erhalt der Lebensqualität der Einwohner sichergestellt ist und die Wohnqualität nicht durch Lärm- bzw. Schadstoffimmissionen o.ä. beeinträchtigt wird,  zumal die Gemeinde auch für die Sicherstellung des öffentlichen Wohles verpflichtet ist. 

 

Die finanzielle Förderung des Vereines wird verwaltungsseitig daher befürwortet. Es wird, wie beantragt, vorgeschlagen den Verein mit einer soliden Grundausstattung als sog. Anschubfinanzierung mit einem Zuschussbetrag im Haushaltsjahr 2014 in Höhe von 18.000,00 EUR zu unterstützen (außerplanmäßiger Aufwand) und für den Haushalt 2015 einen weiteren Vereinszuschuss für die Wahrnehmung der satzungsgemäßen Zwecke 18.000,00 EUR vorzusehen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei Realisierung des Beschlussvorschlages sind die Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2014 unter dem Produkt 1220000 (Öffentliche Sicherheit & Ordnung) im Ergebnishaushalt (4318001) außerplanmäßig bereitzustellen.

Im Haushalt 2015 ist die bewilligte Zuschusssumme vorzusehen.

 


Anlage/n:

- Antrag auf Vereinszuschuss

- Vereinssatzung

- Auszug aus dem Vereinsregister

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