Vorlage - MUE/2014/249  

Betreff: Erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde Müden (Aller)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
11.12.2014 
17. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
geprüfte Bilanz  
Prüfbericht RPA  

Beschlussvorschlag:

 

Die erste Eröffnungsbilanz der Gemeinde Müden (Aller)  nebst ihrer Anhänge und Anlagen

in der vorgelegten Form wird beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Müden (Aller) hat zum 01.01.2010 ihr Rechnungswesen von der Kameralistik umgestellt auf die „doppelte Buchführung in Konten“ (Doppik). Somit greifen nunmehr die Bestimmungen der Gemeindehaushalts- und –kassenverordnung, der GemHKVO.

Nach Art. 6 des Gesetzes zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung

gemeindewirtschaftsrechtlicher Vorschriften ist für das Haushaltsjahr, für das die Haushaltswirtschaft einer kommunalen Körperschaft erstmals nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung im Rechnungsstil der doppelten Buchführung geführt wird, vom Hauptorgan der Körperschaft eine Eröffnungsbilanz (erste Eröffnungsbilanz) zu beschließen.

 

Für die Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz waren umfangreiche Vorarbeiten notwendig.

Als besonders langwierig und zeitaufwändig hat sich die Erfassung und spätere Bewertung

des Vermögens dargestellt, da eine Vermögensübersicht nicht vorhanden war.

Von verschiedenen Bewertungsvereinfachungen wurde Gebrauch gemacht.

Näheres hierzu kann dem Anhang zur Eröffnungsbilanz zum 1.Januar 2010 entnommen werden, ebenso den dazugehörigen Anlagen (Anlagenübersicht, Forderungsübersicht, Schuldenübersicht).

 

Nach mehrmaligen Rücksprachen mit dem Rechnungsprüfungsamt wurde die endgültige Eröffnungsbilanz der Gemeinde Meinersen im Zeitraum vom 31.01.2014 bis zum 11.07.2014 (mit längerfristigen Unterbrechungen) durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises geprüft.

 

Es ergab sich lediglich folgende Anmerkungen:

-          zu den Gebäuden Backhaus und Bürgerhaus, hier wurden die Abschreibungen nicht berechnet, daher die Gebäudewerte um 17.087,06 € zu niedrig angesetzt

-          empfangene Investitionszuweisungen und- zuschüsse für nichtabnutzbare Vermögensgegenstände (Grundstücke) sind beim Reinvermögen auszuweisen

-          Die Sonderposten sind durch Berechnungsfehler um 33.700 € zu hoch angesetzt.

 

 

Alle Beanstandungen werden in der nächsten Bilanz korrigiert.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Dieser Beschluss führt zu keinen Belastungen in den künftigen Haushaltsjahren.

 

 


Anlage/n:

 

geprüfte Bilanz

Prüfbericht RPA

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 geprüfte Bilanz (1532 KB)      
Anlage 2 2 Prüfbericht RPA (5748 KB)      
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