Vorlage - MEI/2014/221-02  

Betreff: Neuherstellung der Straße "Ahleken" im Gemeindeteil Seershausen
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60-66 12 02/4 - Mi
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
20.11.2014 
12. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Meinersen geändert beschlossen     
Anlagen:
Ahleken - Lageplan  

Beschlussvorschlag:

 

1a. Die Straße „Ahleken“ im Gemeindeteil Seershausen wird nach Variante 2a,

      einseitig geneigt, hergestellt.

 

Alternativ zu 1a:

 

1b. Die Straße „Ahleken“ im Gemeindeteil Seershausen wird nach Variante 1a,

      Dachprofil, hergestellt.

 

2.   Für das Haushaltsjahr 2015 müssen weitere Kosten in Höhe von

     52.000,00 € bereitgestellt werden.

 

3.   Das Ingenieurbüro Hahn, 30900 Wedemark, wird im Rahmen eines entsprechenden

      Ingenieurvertrages mit den Leistungsphasen 3 bis 9 beauftragt.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Haushaltsplanung 2015 sieht den Neubau der Straße „Ahleken“ im Gemeindeteil Seershausen vor. Hintergrund ist, dass die Straße den heutigen Verkehrsverhältnissen nicht mehr standhält. Die Fahrbahnbreite von derzeit 3 Metern entspricht nicht den Anforderungen der RAST (Richtlinie für Anlieger- und Stadtstraßen). Es ist vorgesehen, die Straße in einer Breite von 4,50 m mit befestigten Banketten, sowie einer einseitige Mulde (Variante 2a), bzw. Mulden auf beiden Seiten mit einem Dachprofil (Variante 1a) für das Oberflächenwasser herzustellen. Aufgrund der Breite des Flurstückes wird empfohlen Variante 2a auszuführen.

Die laut B-Plan ausgewiesene Fläche vor den Grundstücken 6 und 8 soll als befestigter Parkplatz hergestellt werden. Die Baumaßnahme beginnt an der Einmündung „Baukelroder Weg“ und endet an der Einmündung „Ohofer Weg“.

 

Die Strecke ist ca. 200 m lang. Bei beiden Varianten sind die Kosten identisch.


 

Zurzeit wird durch den Wasserverband geprüft, inwieweit der Schmutzwasserkanal oder die Trinkwasserleitung erneuert werden muss. Die LSW wird keine neuen Leitungen verlegen müssen.

 

Bei der Straße „Ahleken“ liegen 3 Rechtsgebiete vor.

 

1. Erschließungsbeitrag: Dies betrifft die Straßenentwässerung (Erstmalige Herstellung:

    Gemeindeanteil 90 % / Anliegeranteil 10 %).

 

2. Straßenbaubeitrag: Die Straße „Ahleken“ ist einzustufen als öffentliche Einrichtung, die

    überwiegend dem Anliegerverkehr dient. Nach der Straßenbaubeitragssatzung

    der Gemeinde Meinersen entfallen auf die Anlieger Beiträge in Höhe von 75 v.H.

 

3. Straßenrecht: Hierunter fallen die Grundstückszufahrten. Die hier entstehenden

    Ausbaukosten stellen jedoch keinen beitragsfähigen Erschließungsaufwand dar, sondern

    gelten als erstattungsfähige Aufzahlung im Sinne des § 16 Nds. Straßengesetz.

    Die Kosten sind zu 100 % von den Anliegern zu tragen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, für die ingenieurtechnischen Leistungen das Ingenieurbüro Hahn zu beauftragen. Bei zurückliegenden baulichen Maßnahmen hat das Ingenieurbüro Fachkompetenz, Leistungsfähigkeit und Verhandlungsgeschick gezeigt.

 

Im Rahmen des Haushaltsplanes wurden für das Jahr 2014 investive Mittel in Höhe von 200.000,00 € als Verpflichtungsermächtigung aufgenommen. 10.000,00 € wurden bereits im Jahr 2014 zur Verfügung gestellt. Die ermittelten Kosten für die Planungsleistungen einschl. Bodengutachten und Vermessung (46.000,00 €) und die Baukosten (216.000 €) belaufen sich auf ca. 262.000,00 €.

 

Für das Bodengutachten, die Vermessung und die Planung der Leistungsphasen 1 und 2 sind bereits Kosten in Höhe von 8.500,00 € angefallen.

 

Somit fehlen für die Baumaßnahme und deren Umsetzung im Jahr 2015 weitere Haushaltsmittel in Höhe von 52.000,00 €.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei der Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von ca. 262.000,00 €. Investive Haushaltsmittel stehen im Produkt I041554101 als Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 200.000,00 € zur Verfügung. Weitere 52.000,00 € müssen zusätzlich in den Haushalt 2015 aufgenommen werden.

 

Die genauen Zahlen, was die Anliegerbeiträge betrifft, werden spätestens zur Anliegerversammlung am 02. Dezember 2014 vorgelegt.

 

Für jährliche Unterhaltungsaufwendungen sind im Ergebnishaushalt 1.000,00 € einzuplanen.

 


Anlage/n:

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ahleken - Lageplan (495 KB)      
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