Vorlage - MEI/2012/036-04
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Beschlussvorschlag:
1. Der Beschluss des Rates vom 12.09.2013, Vorlage MEI/2012/036-03, wird
aufgehoben.
2. In der Straße „Uhlenkamp“ im Gemeindeteil Meinersen werden – wie im Sachverhalt
beschrieben - nur partielle Ausbesserungsarbeiten vorgenommen. Hierbei ist darauf zu
achten, dass die Kosten die Summe von 35.000,00 € nicht überschreiten.
3. Die Arbeiten werden im Rahmen der Unterhaltungsarbeiten im Jahr 2015 ausgeführt.
Sachverhalt:
Die Ostseite der Fahrbahn der Straße „Uhlenkamp“, einschließlich der Entwässerungsrinne und der Hochborde ist abgängig. Mit Ratsbeschluss vom 12.09.2013 wurden der Verwaltung für partielle Ausbesserungsarbeiten in der Straße lediglich 25.000,00 € zur Verfügung gestellt.
Bereits bei der Beschlussfassung wurde verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass die zur Verfügung gestellten Mittel nicht auskömmlich sein werden. Eine erneute Kalkulation anhand aktueller Baupreise ergab, dass für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahme mindestens 35.000,00 € benötigt werden.
Vorgesehen ist, die Ostseite der Fahrbahn (ca. 1,20 m Breite) der Straße „Uhlenkamp“ in Meinersen von der Kreuzung „Am Eichenkamp“/“Petersburg“ bis zum „Krügersweg“, einschließlich der Entwässerungsrinne partiell neu herzustellen. Ca. 60 lfd. m abgängiger Hochborde werden ebenfalls neu hergestellt. Des Weiteren werden die durch Wurzeleinwuchs beschädigten Anschlussleitungen der Straßenentwässerung instandgesetzt.
Die finanziellen Mittel von ca. 35.000,00 € stehen im Haushaltsjahr 2014 nicht mehr zur Verfügung. Es ist daher vorgesehen die Sanierungsmaßnahme aus witterungsbedingten und finanziellen Gründen im Jahr 2015 umzusetzen. Die Kosten wären dann aus dem Budget 5410000 – Straßenunterhaltung – des Haushaltsjahres 2015 zu begleichen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Da es sich um die jährlichen Unterhaltungsarbeiten an Gemeindestraßen handelt, sind die Kosten der Maßnahmen Aufwendungen im Ergebnishaushalt und Auszahlungen im Finanzhaushalt des laufenden Jahres.
Anlage/n:
keine
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