Vorlage - MUE/2014/234-01  

Betreff: Realverband "Verkoppelung" Bokelberge;
hier: Übertragung des Vermögens und der Aufgaben des Realverbandes auf die Gemeinde Müden (Aller)
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20 - 23 20 00/52 -Mi
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
11.12.2014 
17. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Zwei Lagepläne  
Realverband Bokelberge Liste.xlsx  

Beschlussvorschlag:

 

Der Übertragung des Vermögens und der Aufgaben des Realverbandes „Verkoppelung“ Bokelberge auf die Gemeinde Müden (Aller) wird zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Müden (Aller) führt nach § 21 des Niedersächsischen Realverbandsgesetzes die Vorstandgeschäfte des Realverbandes „Verkoppelung“ Bokelberge. Insoweit wird auch auf die Beschlussvorlage der Gemeinde Müden (Aller) Nr. MUE/2014/234 hingewiesen.

 

Da die Geschäftsführung durch die Gemeinde nicht auf Dauer erfolgen soll, beabsichtigt der Landkreis Gifhorn als Aufsichtsbehörde, die Aufgaben und das Vermögen des vorgenannten Verbandes gemäß § 46 des Niedersächsischen Realverbandsgesetzes auf die Gemeinde Müden (Aller) zu übertragen. Mit der Unanfechtbarkeit dieser Übertragungsverfügung erlischt der Verband.

 

Vor Einleitung des vorgenannten Verfahrens hat der Landkreis Gifhorn um Vorlage eines zustimmenden Beschlusses des Rates der Gemeinde gebeten.

 

Im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung vom 15.10.2013 hat das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen – Regionaldirektion Braunschweig - die im Eigentum des Realverbandes stehenden Flurstücke abschließend festgestellt. Diese insgesamt 8 Flurstücke – gelegen in den Fluren 1, 2 und 3 der Gemarkung Ettenbüttel – sind in den beigefügten Flurkarten farblich gekennzeichnet. Über die weitere Verwendung dieser Grundstücke – insbesondere über einen Verkauf der Flurstücke an Familie Heuer aus Bokelberge – wurde bereits in der Ursprungsbeschlussvorlage Nr. MUE/2014/234 entschieden.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN


 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Nach Unanfechtbarkeit der Übertragungsverfügung der Aufsichtsbehörde geht das Vermögen des Realverbandes „Verkoppelung“ Bokelberge auf die Gemeinde Müden (Aller) über. Dementsprechend erhöht sich das Grundvermögen der Gemeinde. Im Rahmen der Übernahme der Grundstücke entstehen der Gemeinde keine Notarkosten, allenfalls Gerichtskosten in geringer Höhe.

 

Nach Übernahme der Wege und Gräben stehen diese in der Unterhaltungslast und Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde, wodurch sich künftig Belastungen im Ergebnishaushalt ergeben können.

 


Anlage/n:

- Vermögensaufstellung

- zwei Lagepläne

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zwei Lagepläne (852 KB)      
Anlage 2 2 Realverband Bokelberge Liste.xlsx (1 KB)      
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