Vorlage - MUE/2014/253
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Beschlussvorschlag:
1. Die Kosten für einen neuen Stromverteilerkasten als auch für die Instandsetzung der
Flutlichtanlage auf dem Sportplatz Ettenbüttel trägt die Gemeinde Müden (Aller). Der
Verteilerkasten bleibt im Eigentum der Gemeinde Müden (Aller).
2. Für das Aufstellen des Gartengerätehauses erhält der SV Ettenbüttel 69 e. V.
einen / keinen Zuschuss in Höhe von 500,00 €
3. Nach Einholung von zwei weiteren Vergleichsangeboten erhält der Sportverein Ettenbüttel
69 e.V. einen Zuschuss in der erforderlichen Höhe (maximal jedoch 9.567,38 EUR). Über
die Verwendung des Zuschusses ist ein Verwendungsnachweis zu führen. Überschüsse
sind zurück zu zahlen.
Sachverhalt:
Der SV Ettenbüttel 69 e.V. beantragt mit Schreiben vom 28.08.14 eine Kostenübernahme für die Instandsetzung der Flutlichtanlage auf dem Sportplatz in Ettenbüttel und einen Außenverteiler (Kosten gemäß vorgelegtem Angebot: 9.067,38 EUR) sowie einen Zuschuss in Höhe von 500,00 EUR für das Aufstellen eines Gartengerätehauses in Blockhausart (3x4m). Hierzu wird auf den Antrag in der Anlage verwiesen.
Die Kostenübernahme würde sich dann auf eine Summe von 9.567,38 EUR belaufen.
Nach Mitteilung des Sportvereines, hätte ein entsprechender Zuschussantrag beim Kreissportbund bis zum 15.09.2014 vorliegen müssen. Diese Frist wurde nicht gewahrt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Im Haushaltsentwurf 2015 sind Haushaltsmittel im Produkt 4210000 in Höhe von 10.000,00 EUR (investiv) für die Flutlichtanlage und den Außenverteiler und 400,00 EUR Folgekosten im Aufwandsbereich vorgesehen.
Anlage/n:
Antrag des SV Ettenbüttel 69 e.V. inkl. Kostenangebot