Vorlage - MEI/2014/252  

Betreff: Neuverhandlung des Bewirtschaftungskostenzuschusses;
hier: Dorfgemeinschaftshaus Böckelse
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - Ha
Beratungsfolge:
Sport-, Sozial- und Kulturausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
27.04.2015 
13. Sitzung des Sport-, Sozial- und Kulturausschusses der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Meinersen Vorberatung
Gemeinderat Meinersen Entscheidung
09.06.2015 
21. Sitzung des Rates der Gemeinde Meinersen ungeändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

Die im Überlassungsvertrag für das Dorfgemeinschaftshaus Böckelse vereinbarten jährlichen Bewirtschaftungs- und Bauunterhaltungszuschüsse werden für die nächsten drei Jahre unverändert weitergezahlt.

 


Sachverhalt:

 

In dem Überlassungsvertrag mit dem Betreiberverein des Dorfgemeinschaftshauses Böckelse wurde festgelegt, dass nach Ablauf von jeweils drei Jahren eine Prüfung der entsprechenden Zuschüsse erfolgen kann.

 

Die entsprechende Prüfung ist für 2015 (Vertragsabschluss mit dem Trägerverein 2006) erforderlich.

 

Der Trägerverein des Dorfgemeinschaftshauses Böckelse erhält zurzeit einen Bewirtschaftungskostenzuschuss in Höhe von 400,00 EUR sowie einen Bauunterhaltungszuschuss in Höhe von 600,00 EUR.

 

Nach den vorliegenden Abrechnungen ist der bisherige Zuschuss weiterhin auskömmlich. Im Schnitt der betrachteten Abrechnungsjahre 2011 bis 2013 konnte der Verein Überschüsse erwirtschaften.

 

Da seitens des Vereines kein Erhöhungsantrag gestellt wurde, erscheint diesbezüglich kein Handeln erforderlich.

 

Verwaltungsseitig wird ebenfalls kein Erfordernis gesehen, die Zuschüsse aufgrund der positiven Kassenlage zu verringern.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine


 


Anlage/n:

Übersicht Bilanzen

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