Vorlage - MEI/2014/252
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Beschlussvorschlag:
Die im Überlassungsvertrag für das Dorfgemeinschaftshaus Böckelse vereinbarten jährlichen Bewirtschaftungs- und Bauunterhaltungszuschüsse werden für die nächsten drei Jahre unverändert weitergezahlt.
Sachverhalt:
In dem Überlassungsvertrag mit dem Betreiberverein des Dorfgemeinschaftshauses Böckelse wurde festgelegt, dass nach Ablauf von jeweils drei Jahren eine Prüfung der entsprechenden Zuschüsse erfolgen kann.
Die entsprechende Prüfung ist für 2015 (Vertragsabschluss mit dem Trägerverein 2006) erforderlich.
Der Trägerverein des Dorfgemeinschaftshauses Böckelse erhält zurzeit einen Bewirtschaftungskostenzuschuss in Höhe von 400,00 EUR sowie einen Bauunterhaltungszuschuss in Höhe von 600,00 EUR.
Nach den vorliegenden Abrechnungen ist der bisherige Zuschuss weiterhin auskömmlich. Im Schnitt der betrachteten Abrechnungsjahre 2011 bis 2013 konnte der Verein Überschüsse erwirtschaften.
Da seitens des Vereines kein Erhöhungsantrag gestellt wurde, erscheint diesbezüglich kein Handeln erforderlich.
Verwaltungsseitig wird ebenfalls kein Erfordernis gesehen, die Zuschüsse aufgrund der positiven Kassenlage zu verringern.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Übersicht Bilanzen