Vorlage - MUE/2014/257
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Beschlussvorschlag:
Bei der Verkehrsbehörde Landkreis Gifhorn ist die Einrichtung von Tempo-30-Zonen in Hahnenhorn (ohne Siedlung) zu beantragen.
Sachverhalt:
Die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Müden (Aller) beantragt die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in Hahnenhorn (ohne Siedlung). Die Begründung ist dem beigefügten Antrag zu entnehmen.
Nach § 45, Abs. 1c Straßenverkehrsordnung (StVO) können Straßenverkehrsbehörden innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde anordnen. Die Zonen-Anordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen erstrecken. An Kreuzungen und Einmündungen innerhalb der Zone muss grundsätzlich die Vorfahrtregel „rechts vor links“ gelten.
Es ist daher fest zu legen, ob alle Straßen zur Tempo-30-Zone gehören sollen. Es müssen in jedem Fall zusammenhängende Straßen sein und keine Einzelstraße.
Zur besseren Übersicht ist ein entsprechender Ortsplan dem Antrag beigefügt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel stehen nach Abschluss der Beratungsvoraussetzungen im Haushalt 2015 zur Verfügung.
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag CDU_Fraktion 25_11_2014 (187 KB) |