Vorlage - HIL/2015/216
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Beschlussvorschlag:
1. Für die Herstellung des Spielplatzes im Wohngebiet „Dannigskamp“ werden folgende
Geräte angeschafft und Ausstattungen vorgenommen:
a) Für den Kleinkindbereich
1 Spielkombination („Walddörfchen“) - Turm mit
Kletterrampe, Steg, Balkon und Rutsche - 8.100,00 €
1 Schaukel mit Kleinkindsitz 2.300,00 €
1 Schaukel mit Minivogelnest 2.900,00 €
1 Wipptier „Schnecke“ 800,00 €
1 Sandkasten „Skippe“ 800,00 €
Die Anschaffungskosten betragen insgesamt 14.900,00 €
b) Für größere Kinder
1 Zweier-Reck mit Sprossenwand „Großer Arber“ 4.300,00 €
c) Allgemeine Ausstattung
2 Sitzbänke und 2 Papierkörbe 1.700,00 €
d) Einfriedung in Form eines Holzbohlenzaunes 3.800,00 €
2. Um kurzfristig tätig werden zu können, werden die bereits im Haushaltsplan 2015 zur
Verfügung gestellten investiven Mittel in Höhe von 25.000,00 € vor Genehmigung des
Haushaltsplanes durch den Landkreis Gifhorn außerplanmäßig bereitgestellt.
3. Der derzeit auf der ehemaligen Grünfläche stehende ASV-Container wird vorbehaltlich der
Zustimmung durch den Angelsportverein Hillerse auf die Spielplatzfläche (wie im Lageplan
dargestellt) umgesetzt. Dieser Container ist mit einer entsprechenden Bepflanzung einzu-
grünen.
Sachverhalt:
Das Flurstück 60/6 der Flur 2 mit einer Größe von 1.660 m² ist im Bebauungsplan „Dannigskamp“ 1. Änderung als Spielplatzfläche ausgewiesen. Aufgrund der fortschreitenden Bautätigkeiten im ersten und zweiten Bauabschnitt wird von der Politik gewünscht, den Spielplatz bereits in 2015 mit entsprechenden Spielgeräten auszustatten.
Hinweise:
1. Die Darstellungen der einzelnen Spielgerätevorschläge sind entsprechend in der
Tabelle (Pos.) gekennzeichnet und der Vorlage beigefügt.
2. Aus Sicht der Verwaltung ist es wünschenswert, die Herrichtung (u.a. Einfriedung) und
Ausstattung des Spielplatzes parallel mit dem Ausbau der Straße vorzunehmen. Die
Haushaltsmittel für den Straßenausbau wurden bereits in den Haushalt 2015 eingestellt,
der Ausbau selbst ist aber erst für 2017 vorgesehen.
Grund:
Sobald ein Platz mit Spielgeräten ausgestattet wird, ist die Gemeinde im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht verpflichtet, eine Einfriedung vorzunehmen. Im Zuge des Straßenausbaus werden die Straßenseiten angeglichen, so auch die Grundstücksseiten des Spielplatzes.
Sollte dies nicht gewünscht sein, fallen die Kosten für die Einfriedung zweimal an. Es ist dann mit zusätzlichen Kosten von mindestens 4.500,00 € zu rechnen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: Nein
Hinweis:
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach SGB VII/KJHG § 8 Abs. 1 kann zur Zeit nicht durchgeführt werden, da noch nicht sämtliche Grundstücke im Baugebiet bebaut sind.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzhaushalt
Es stehen Haushaltsmittel in Höhe von 25.000,00 € aus dem Etat der investiven Maßnahmen zur Verfügung.
Ergebnishaushalt
Es fallen insoweit Personalkosten an, als dass für die Unterhaltung, Wartung und Inspektion Zeitanteile der Bauhofmitarbeiter und der Sachbearbeiterin in Anspruch genommen werden müssen. Bei einer Nutzungsdauer von 10 Jahren fallen jährlich Abschreibungskosten in Höhe von 2.500 € an.
Anlage/n:
Lageplan Spielplatz mit ASV-Container
Tabellarische Darstellung der einzelnen Spielgerätevorschläge
Fotodokumentation der einzelnen Spielgerätevorschläge