Vorlage - HIL/2015/217
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Beschlussvorschlag:
Der Straßenname und die postalische Anschrift des Rathauses Hillerse werden in Amfréville Platz 1 und die des Jugendtreffs in Amfréville Platz 3 geändert.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Hillerse hat in seiner Sitzung am 17.12.2009 aufgrund der guten Beziehungen zur französischen Partnergemeinde Amfréville den Flurstücken 14/11 und 14/2 der Flur 9 in der Gemarkung Hillerse (siehe Anlage) die Bezeichnung „Amfréville Platz“ verliehen.
Damals wurde in einer Protokollnotiz vermerkt, dass der Straßenname und die postalische Anschrift des Rathauses Hillerse (Rolfsbütteler Straße 2) und des Jugendtreffs (Rolfsbütteler Straße 4) in der Rolfsbütteler Straße erhalten bleiben sollen.
Nach der Sanierung des Rathauses ist nun bei der Bestellung eines neuen Schildes für die Hausnummer die Fragestellung aufgekommen, ob das Rathaus die Hausnummer 1 des Amfréville Platzes oder weiterhin die Hausnummer 2 für die Rolfsbütteler Straße erhält.
Gemäß § 58 (2) Nr. 1 NKomVG ist u. a. für die Benennung von Straßen ausschließlich der Rat der Gemeinde Hillerse zuständig.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Auszug Liegenschaftsregister
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Auszug Liegenschaftsregister (353 KB) |