Vorlage - HIL/2015/218  

Betreff: Festsetzung eines Straßenbaubeitrages für die Anlage "Ackernstraße" in Hillerse
hier: Aufwandsspaltung
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:20 - 22 53 10/20 - Mi
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hillerse Vorberatung
Gemeinderat Hillerse Entscheidung
26.03.2015 
23. Sitzung des Rates der Gemeinde Hillerse ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Lageplan Abrechnungsgebiet Ackernstraße  
Kostenverteilung Ackernstraße  

Beschlussvorschlag:

 

Für das Abrechnungsgebiet „Ackernstraße“ in Hillerse wird nach § 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hillerse – Straßenbaubeitragssatzung – eine Aufwandsspaltung für die Teileinrichtungen

 

● Verbesserung/Erneuerung der Fahrbahn,

● Verbesserung/Erneuerung der Oberflächenentwässerung,

● Verbesserung/Erneuerung der Beleuchtungseinrichtung und

● Herstellung/Verbesserung des Straßenbegleitgrüns

 

beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Da nicht sämtliche Teileinrichtungen der Anlage „Ackernstraße“ ausgebaut worden sind (u.a. beidseitige Gehweganlagen), ist die Anordnung einer Aufwandsspaltung erforderlich, um eine Refinanzierung der Kosten für die im Beschlussvorschlag genannten Teileinrichtungen zu erreichen.

 

Die Kosten der Straßenbaumaßnahme und die Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes wurden den betroffenen Grundstückseigentümern in der Anliegerversammlung am 04.11.2013 dargelegt.

 

Im Rahmen der bereits abgeschlossenen Straßenbaumaßnahmen liegen der Gemeinde bereits sämtliche Schlussrechnungen vor. Allerdings kann der beitragsfähige Aufwand noch nicht ermittelt werden, da die abschließenden Kostenbeteiligungen des Landkreises Gifhorn bezüglich der Kreisstraße und des Wasserverbandes Gifhorn zum Straßenoberbau noch festzulegen sind.

 

Insoweit wird bei den finanziellen Auswirkungen auf das Zahlenwerk der Vorausleistungserhebung vom 08.07.2014 Bezug genommen.

 

In dem als Anlage beigefügten Lageplan ist das Abrechnungsgebiet mit den einzubeziehenden Grundstücken dick umrandet dargestellt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

In Abhängigkeit der noch zu vereinbarenden Kostenbeteiligungen entstehen nach der durchgeführten Vorausleistungserhebung voraussichtlich Einzahlungen in Höhe von rund 89.500,00 €.

 

Bei einer Nutzungsdauer der Fahrbahn und der Beleuchtungseinrichtung von 25 Jahren werden die Beiträge als Sonderposten für den gleichen Zeitraum im Ergebnishaushalt aufgelöst (1.580,00 €/Jahr, Berechnung: 32.000,00 € + 7.500,00 € = 39.500,00 € : 25 Jahre). Die Nutzungsdauer der Entwässerungsanlage (Regenwasserkanal) beträgt 75 Jahre. Auch diese Beiträge werden als Sonderposten für den gleichen Zeitraum im Ergebnishaushalt aufgelöst (666,67 €/Jahr, Berechnung: 50.000,00 € : 75 Jahre).

 

 


Anlage/n:

Lageplan Abrechnungsgebiet „Ackernstraße“

Kostenverteilung „Ackernstraße“

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan Abrechnungsgebiet Ackernstraße (419 KB)      
Anlage 2 2 Kostenverteilung Ackernstraße (149 KB)      
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