Vorlage - HIL/2015/218
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Beschlussvorschlag:
Für das Abrechnungsgebiet „Ackernstraße“ in Hillerse wird nach § 8 der Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hillerse – Straßenbaubeitragssatzung – eine Aufwandsspaltung für die Teileinrichtungen
● Verbesserung/Erneuerung der Fahrbahn,
● Verbesserung/Erneuerung der Oberflächenentwässerung,
● Verbesserung/Erneuerung der Beleuchtungseinrichtung und
● Herstellung/Verbesserung des Straßenbegleitgrüns
beschlossen.
Sachverhalt:
Da nicht sämtliche Teileinrichtungen der Anlage „Ackernstraße“ ausgebaut worden sind (u.a. beidseitige Gehweganlagen), ist die Anordnung einer Aufwandsspaltung erforderlich, um eine Refinanzierung der Kosten für die im Beschlussvorschlag genannten Teileinrichtungen zu erreichen.
Die Kosten der Straßenbaumaßnahme und die Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes wurden den betroffenen Grundstückseigentümern in der Anliegerversammlung am 04.11.2013 dargelegt.
Im Rahmen der bereits abgeschlossenen Straßenbaumaßnahmen liegen der Gemeinde bereits sämtliche Schlussrechnungen vor. Allerdings kann der beitragsfähige Aufwand noch nicht ermittelt werden, da die abschließenden Kostenbeteiligungen des Landkreises Gifhorn bezüglich der Kreisstraße und des Wasserverbandes Gifhorn zum Straßenoberbau noch festzulegen sind.
Insoweit wird bei den finanziellen Auswirkungen auf das Zahlenwerk der Vorausleistungserhebung vom 08.07.2014 Bezug genommen.
In dem als Anlage beigefügten Lageplan ist das Abrechnungsgebiet mit den einzubeziehenden Grundstücken dick umrandet dargestellt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
In Abhängigkeit der noch zu vereinbarenden Kostenbeteiligungen entstehen nach der durchgeführten Vorausleistungserhebung voraussichtlich Einzahlungen in Höhe von rund 89.500,00 €.
Bei einer Nutzungsdauer der Fahrbahn und der Beleuchtungseinrichtung von 25 Jahren werden die Beiträge als Sonderposten für den gleichen Zeitraum im Ergebnishaushalt aufgelöst (1.580,00 €/Jahr, Berechnung: 32.000,00 € + 7.500,00 € = 39.500,00 € : 25 Jahre). Die Nutzungsdauer der Entwässerungsanlage (Regenwasserkanal) beträgt 75 Jahre. Auch diese Beiträge werden als Sonderposten für den gleichen Zeitraum im Ergebnishaushalt aufgelöst (666,67 €/Jahr, Berechnung: 50.000,00 € : 75 Jahre).
Anlage/n:
Lageplan Abrechnungsgebiet „Ackernstraße“
Kostenverteilung „Ackernstraße“
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Lageplan Abrechnungsgebiet Ackernstraße (419 KB) | ||||
2 | Kostenverteilung Ackernstraße (149 KB) |