Vorlage - MUE/2015/263  

Betreff: Erneuerung der "Turmstraße" im Gemeindeteil Hahnenhorn
hier: Objektbeschluss und Entscheidung über den Straßenausbauentwurf
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:60 - 66 12 20/5 - Mi
Beratungsfolge:
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Vorberatung
19.02.2015 
13. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde Müden (Aller) ungeändert beschlossen     
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Müden (Aller) Entscheidung
Gemeinderat Müden (Aller) Entscheidung
23.03.2015 
19. Sitzung des Rates der Gemeinde Müden (Aller) geändert beschlossen     

Beschlussvorschlag:

 

1. Die „Turmstraße“ im Gemeindeteil Hahnenhorn ist in Asphaltbauweise grundhaft neu

    herzustellen.

 

2. Zur Erkundung der Baugrundverhältnisse ist der Auftrag an die bsp Ingenieure,

    Bültenweg 67, 38106 Braunschweig zu erteilen.

 

3. Eine Informationsveranstaltung für die Anlieger ist durchzuführen.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Fahrbahnbelag in der „Turmstraße“ ist aufgrund eines natürlichen Alterungsprozesses des Asphaltes sowie durch eine stetig zunehmende Verkehrsbelastung derart substanziell geschädigt, dass  eine grundhafte Erneuerung zwingend erforderlich ist.

 

Es ist vorgesehen, die Fahrbahn in einer Breite von 4,50 m (die derzeitige Fahrbahnbreite beträgt ca. 3,50 m) in zweilagiger Asphaltbauweise neu herzustellen. Darunterliegend erfolgt der Einbau einer ca. 20 cm starken Schottertragschicht sowie – falls erforderlich – der Einbau einer ca. 20 cm starken Frostschutzschicht. Die Bankette werden beidseitig der Fahrbahn in einer Breite von 0,50 m in Schotter befestigt.

 

Ein noch durchzuführendes Bodengutachten wird nähere Erkenntnisse über die örtlichen Baugrundverhältnisse liefern. Im Ergebnis dieser Untersuchungen können verlässliche Aussagen über die zu wählende Bauweise und zu den erforderlichen Schichtdicken gemacht werden. Bei einer Beprobung der Ausbaustoffe ist festzustellen, inwieweit diese umwelttechnisch belastet sind und damit teuer entsorgt werden müssen.

 

 

Im Zuge dieser Straßenbauweise ist gleichfalls eine Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Einsatz neuster LED-Technik vorgesehen.

 

 

Der Straßenbauentwurf ist den Anliegern im Rahmen einer Versammlung vorzustellen.  

 

Die Ausschreibung der Bauleistungen ist zeitnah im Frühjahr durchzuführen, was günstige Preise erwarten lässt.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Bei der Realisierung der Maßnahme entstehen Auszahlungen in Höhe von 270.000,00 €, welche im Finanzhaushalt unter der Kostenstelle 5410000 im Haushaltsjahr 2015  veranschlagt worden sind.

 

Außerdem sind Einzahlungen in Form von Anliegerbeiträgen  zu erwarten.

 

Bei einer Nutzungszeit von 25 Jahren sind über diesen Zeitraum Aufwendungen für die Abschreibung im Ergebnishaushalt in Höhe von jährlich 10.800,00 € (270.000,00 € / 25 Jahre) darzustellen. Gleichzeitig sind Erträge aus der Auflösung eines Sonderpostens (Anliegerbeiträge) zu erwarten.    

 

 


Anlage/n:

keine

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