Vorlage - SGM/2011/003  

Betreff: Bekanntgabe der Fraktionen und Gruppen im Rat der Samtgemeinde
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - 10 12 95 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Anhörung
01.11.2011 
1. Sitzung des Samtgemeinderates - Konstituierende Sitzung ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Anlage zur Vorlage SGM_2011_003  

Sachverhalt:

 

Es wird festgestellt, dass sich der Rat der Samtgemeinde Meinersen aus folgenden Fraktionen bzw. Gruppen zusammensetzt:

 

1.

CDU

2.

SPD

3.

GRÜNE

 

Mindestens zwei Samtgemeinderatsmitglieder können sich zu einer Fraktion oder Gruppe zusammenschließen.

 

Gemäß § 57 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) i.V.m. § 13 Abs. 4 der Geschäftsordnung haben die Fraktionen oder Gruppen des Samtgemeinderates ihre Bildung, Umbildung und Auflösung sowie ihre Mitglieder dem Samtgemeinderatsvor-sitzenden schriftlich anzuzeigen und dabei ihre/ihren Vorsitzende/n anzugeben. Der Samtgemeinderat nimmt die Fraktionen und Gruppen zur Kenntnis.

 

Einzelheiten über die Bildung der Fraktionen und Gruppen sowie über deren Rechte und Pflichten regelt die Geschäftsordnung.

 

Rechtsgrundlage

§ 57 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)

§ 13 der Geschäftsordnung

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur Vorlage SGM_2011_003 (189 KB)      
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