Vorlage - SGM/2015/415
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Sachverhalt:
Herr Dr. Peter Hecker ist seit 01.01.2014 als Elternvertreter aus dem Schulausschuss ausgeschieden. In seiner Sitzung am 22.01.2015 hat der Gemeindeelternrat Frau Martina Meyhöfer als stimmberechtigte Elternvertreterin in den Schulausschuss gewählt.
Das gemäß § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes nicht dem Samtgemeinderat angehörige Mitglied des Schulausschusses
Frau Martina Meyhöfer, Kartoffelberg 13 a, 38539 Müden (Aller) - Elternvertreterin
wird gemäß § 43 NKomVG auf die ihr nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hingewiesen. Die Belehrung ist vom Samtgemeindebürgermeister vorzunehmen und erstreckt sich auf nachstehende Pflichten:
a) Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)
b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)
c) Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)
Der Hinweis ist aktenkundig zu machen
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Anlage/n:
Rechtsgrundlage
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage zur Vorlage SGM_2014_415 (193 KB) |