Vorlage - SGM/2015/415  

Betreff: Pflichtenbelehrung; hier: Elternvertreterin im Schulausschuss
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeinderat Meinersen Anhörung
12.03.2015 
19. Sitzung des Samtgemeinderates zur Kenntnis genommen     
Anlagen:
Anlage zur Vorlage SGM_2014_415  

Sachverhalt:

 

Herr Dr. Peter Hecker ist seit 01.01.2014 als Elternvertreter aus dem Schulausschuss ausgeschieden. In seiner Sitzung am 22.01.2015 hat der Gemeindeelternrat Frau Martina Meyhöfer als stimmberechtigte Elternvertreterin in den Schulausschuss gewählt.

 

Das gemäß § 71 Abs. 7 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes nicht dem Samtgemeinderat angehörige Mitglied des Schulausschusses

 

Frau Martina Meyhöfer, Kartoffelberg 13 a, 38539 Müden (Aller)                             - Elternvertreterin

 

wird gemäß § 43 NKomVG auf die ihr nach den §§ 40 bis 42 NKomVG obliegenden Pflichten hingewiesen. Die Belehrung ist vom Samtgemeindebürgermeister vorzunehmen und erstreckt sich auf nachstehende Pflichten:

 

a) Amtsverschwiegenheit (§ 40 NKomVG)

b) Beachtung des Mitwirkungsverbotes (§ 41 NKomVG)

c) Beachtung des Vertretungsverbotes (§ 42 NKomVG)

 

Der Hinweis ist aktenkundig zu machen

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN


Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine


Anlage/n:

Rechtsgrundlage

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zur Vorlage SGM_2014_415 (193 KB)      
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