Vorlage - MEI/2015/254
|
|
Beschlussvorschlag:
Unter der Voraussetzung der Übernahme der Bauleitplanungskosten durch die Antragsteller wird für das Flurstück 32/7 der Flur 6 in Größe von 1.318 m² die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hasenkamp III“ beschlossen. Das formelle Verfahren ist einzuleiten.
Mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens wird das Planungsbüro …………………. beauftragt.
Sachverhalt:
Der Vorlage beigefügt ist der Antrag der Eheleute Müller zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, ein Auszug aus dem angrenzenden Bebauungsplan „Hasenkamp II“, 2. Änderung und ein Lageplan, in dem das beabsichtigte Bauvorhaben dargestellt ist.
Die Antragsteller beabsichtigen die Bebauung des Grundstückes im hinteren Teilbereich des Flurstückes 32/7 mit einem Wohnhaus. Der Landkreis Gifhorn hat bereits fernmündlich mitgeteilt, dass der geplanten Bebauung in „zweiter Reihe“ ohne eine verbindliche Bauleitplanung nicht zugestimmt wird.
Aufgrund der zugesagten Kostenübernahme der Bauleitplanungskosten durch die Antragsteller sollte dem Antrag zugestimmt werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN
Finanzielle Auswirkungen:
Keine.
Anlage/n:
Antrag
Planausschnitt B-Plan „Hasenkamp II“, 2. Änderung
Lageplan
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | AntragMüller (89 KB) | ||||
2 | BPlanHasenkampII2ÄndMüller (273 KB) | ||||
3 | LageplanMüller (295 KB) |
|