Vorlage - SGM/2015/420  

Betreff: Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen, die sich außerhalb von Wohnungen ihrer Halter frei bewegen (KatzenVO)
Status:öffentlich  
  Aktenzeichen:30 - Ha
Beratungsfolge:
Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Meinersen Vorberatung
Samtgemeinderat Meinersen Entscheidung
24.09.2015 
22. Sitzung des Samtgemeinderates ungeändert beschlossen     
Anlagen:
Verordnung über die Kastration Katzen  

Beschlussvorschlag:

 

Die Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen, die sich außerhalb von Wohnungen ihrer Halter frei bewegen (KatzenVO) wird beschlossen.

 

Redaktionelle Änderungen im Rahmen des Genehmigungs- bzw. Bekanntmachungsverfahrens kann die Verwaltung eigenständig vornehmen.

 


Sachverhalt:

 

Der Tierschutzverein Ribbesbüttel e.V. hat sich vertraglich verpflichtet, Fundkatzen aus der Samtgemeinde Meinersen aufzunehmen. Diese werden vom Verein gechippt und kastriert. Die Kosten trägt zunächst der Tierschutzverein bzw. die vertraglich zur Fundunterbringung verbundenen Kommunen im Rahmen des Defizitausgleichs aufgrund der geschlossenen Vereinbarung mit dem Verein.

 

Durch den ungeregelten Freigang der Katzen kommt es zu einer vermehrten Katzenpopulation insbesondere aufgrund von Paarungen mit sog. wilden Katzen. Dadurch erhöht sich die Zahl der wildlebenden Katzen erheblich. Zusätzlich werden diese Katzen von Anwohnern aus Mitleid angefüttert und bleiben dadurch standorttreu.

 

Von einer steigenden Population der wildlebenden Katzen gehen insbesondere Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus. Bei einer großen Vermehrungsrate ist das Katzenaufkommen mit seinen Begleiterscheinungen mindestens störend, wenn nicht sogar gefährlich. Unter den wildlebenden Katzen verbreiten sich aufgrund der unzureichenden Lebensbedingungen Krankheiten. Teilweise sind auch Katzen zu sehen, die sich in einem erbärmlichen körperlichen Zustand befinden. Auf die im Jahre 2014 erfolgte Berichterstattung in der örtlichen Presse hinsichtlich der Situation in Ohof wird hingewiesen.

 

Um hier ein Regulativ zu schaffen, ist es erforderlich, im Rahmen der og. Verordnung Rechtsverpflichtungen vorzugeben.

 

Es ist klar, dass sich eine Überprüfung der Einhaltung der Verordnung schwierig gestaltet, da die Tiere zur Kontrolle gefangen werden müssen. Eine Überprüfung der Vornahme der Kastration kann nur durch die Einschaltung fachkundiger Tierärzte erfolgen.

 

 

 

Die Verordnung ist jedoch eher als Basis für Aufklärungsgespräche zu sehen. Sie soll auch die Bürgerinnen und Bürger für dieses Problem sensibilisieren. Schon auf diesem Wege kann eine uneingeschränkte Vermehrung der Tiere begrenzt werden. Andere Kommunen bundesweit haben hier bereits positive Erfahrungen gemacht.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen: NEIN

 

Notwendigkeit einer separaten Stellungnahme zur demographischen Entwicklung: NEIN

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Grundsätzlich ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Jedoch können sich in Zukunft - wenn auch nur geringfügige – positive Veränderungen im Defizitausgleich aufgrund der Vereinbarung mit dem Tierschutzverein ergeben.

 

 


Anlage/n:

Verordnung über die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht von Katzen, die sich außerhalb der Wohnung ihrer Halter frei bewegen (KatzenVO)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Verordnung über die Kastration Katzen (186 KB)      
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